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Schmid Odilo · Nationalrat · 2003-03-06

Schmid Odilo · Nationalrat · Wallis · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-03-06

Wortprotokoll

Nachdem der Ständerat damals eigentlich ohne nähere Abklärungen die Motion zur Verbilligung von Diesel, Erd-, Flüssig- und Biogas überwiesen hatte, machte es sich die UREK-NR zur Aufgabe, diese Problematik näher unter die Lupe zu nehmen. Aus diesem Grunde fand am 19. August 2002 ein Hearing statt, an welchem Wissenschafterinnen und Wissenschafter, Vertreter des Buwal, des Bundesamtes für Energie sowie Repräsentanten von Auto-Schweiz, der Erdöl-Vereinigung und der Gasverbund Mittelland AG ihre Positionen darlegen konnten. Ich verzichte hier darauf, diese einzelnen Vorträge zu kommentieren; Interessierten kann allenfalls das Protokoll der UREK-Sitzung zur Verfügung gestellt werden.

Für die Mehrheit der Kommission war die Überweisung der Motion des Ständerates tel quel keine Frage: 9 Mitglieder waren dafür, 15 dagegen. Hingegen war die Verbilligung von Erd-, Flüssig- und Biogas nicht bestritten; eine Konsultativabstimmung ergab 22 zu 0 Stimmen. Folgende Gründe waren unter anderem für diesen Entscheid massgebend:

1. Es ist wohl unbestritten, dass der CO2-Ausstoss bei Dieselfahrzeugen etwa 15 Prozent tiefer ist als bei Benzinfahrzeugen, dies weil aufgrund des besseren Wirkungsgrades mit "Dieslern" weniger Treibstoff pro Kilometer verbraucht wird. Die CO2-Bilanz ist hier somit besser. Allerdings kann durch die Dieselverbilligung der Dieseltourismus gefördert werden, was sich dann wiederum negativ auf die CO2-Bilanz auswirken müsste.

2. Der Ausstoss der Feinpartikel PM10 - der Grenzwert liegt bei 10 Mikrogramm pro Kubikmeter - und der noch bis tausendmal feineren Russpartikel nimmt beim Diesel dagegen um bis zu einem Faktor 1000 zu. Die gesundheitlichen Auswirkungen des Feinschwebestaubes für Lunge und Herz - Stichworte sind Lungenkrebs, Bronchitis, Asthma und Herzerkrankungen - sind mehr als signifikant. Aus lufthygienischer und gesundheitspolitischer Sicht macht die Dieselverbilligung somit auf alle Fälle keinen Sinn.

Wenn die Autoindustrie mit schwefelfreiem Diesel - wir haben das eben beschlossen - und den dadurch einsetzbaren Partikelfiltern argumentiert, so ist das nur die halbe Wahrheit. Weder in der EU noch in einem der EU-Staaten existiert eine gesetzliche Grundlage, die den Einsatz von Partikelfiltern verbindlich vorschreibt. Zudem gibt es bis heute erst zwei Motorfahrzeuge, einen Peugeot der 300er-Reihe und den VW Lupo, die Partikelfilter eingebaut haben. Die neue Euronorm 4, die ab 2005 gelten soll, bleibt somit zumindest diesbezüglich ein Papiertiger. Es wird noch viele Jahre dauern - wie damals beim Katalysator -, bis Partikelfilter in den meisten Dieselfahrzeugen eingebaut sein werden. Zudem werden die Dieselfahrzeuge durch den Einbau der Partikelfilter schwerer und verbrauchen so wiederum mehr Treibstoff. Zum jetzigen Zeitpunkt mit dem Partikelfilter zu argumentieren kommt etwa der Forderung eines Lehrlings gleich, der gleich zu Lehrbeginn denselben Lohn einfordert, wie ihn ein Facharbeiter nach zehn Berufsjahren hat, mit der Begründung, dass er auf dem Wege sei, dieselbe fachliche Qualifikation zu erwerben wie der erfahrene Facharbeiter.

3. Auch mit dem Partikelfilter ist das NOx-Problem - NOx ist ein Vorläufer des Ozons - technisch noch nicht lösbar. Dieselmotoren emittieren auch mit Partikelfiltern dreimal mehr Stickoxide als Benzinmotoren.

4. Die haushaltneutrale Verbilligung des Diesels hat im Endeffekt - Ziel ist es ja, 60 Prozent Dieselfahrzeuge zu erreichen - die Folge, dass der Benzinpreis auf über 2 Franken ansteigen müsste, was all jene Fahrzeughalter benachteiligen würde, die nicht über genügend Mittel verfügen, um rasch auf Dieselfahrzeuge zu wechseln.

Dann weiss man, dass heute die LKW etwa 80 Prozent des Diesels verbrauchen. Von einer sofortigen Verbilligung des Diesels würden vor allem diese profitieren. Die verkehrslenkende Wirkung der LSVA würde stark ausgehöhlt, was diametral gegen die vom Volk immer wieder bestätigte Verkehrs- und Verlagerungspolitik laufen würde.

Aus all diesen Gründen beantragt Ihnen die UREK unseres Rates mit 15 zu 9 Stimmen, die Motion der UREK des Ständerates nicht zu überweisen. Anlässlich des Besuchs der UREK-NR bei der Empa vom 10. September 2002 wurden der Kommission übrigens all diese Vorbehalte ganz eindeutig und eindrücklich bestätigt.

Hingegen schlägt Ihnen die UREK-NR als Kommission eine Motion vor, die nur eine Verbilligung von Gastreibstoffen - Erd-, Flüssig- und Biogas - zwecks Minderung des CO2-Ausstosses im Verkehrsbereich anstrebt. Die positiven Auswirkungen dieser Verbilligung werden von keiner Seite bestritten, sodass ich hier auf einen erläuternden Kommentar verzichten kann.

Die UREK empfiehlt Ihnen daher, die Motion der UREK-SR und somit eine Verbilligung des Diesels abzulehnen und die Motion der UREK-NR zur Verbilligung von Gastreibstoffen zwecks Verminderung des CO2-Ausstosses im Verkehrsbereich zu überweisen.