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Gysi Barbara · Nationalrat · 2022-11-28

Gysi Barbara · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2022-11-28

Wortprotokoll

Besten Dank, Frau ehemalige Präsidentin, und danke auch, dass Sie die Sitzung im Moment leiten.

Geschätzte Anwesende, ich spreche zum Antrag meiner Minderheit zu Artikel 19b Absatz 1 Buchstaben d und e des Krankenversicherungsaufsichtsgesetzes. Ich möchte Sie bitten, gemäss Ständerat und entsprechend gemäss Bundesrat zu stimmen.

Was heisst das? Ich möchte, dass die Branchenvereinbarung nicht nur für Vermittlerinnen und Vermittler gilt, die das privat machen, sondern auch für Vermittlerinnen und Vermittler, die von Versicherungen angestellt sind. Ich möchte also, dass es keine Rolle spielt, wer hier die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber ist, und dass sich jene, die solche Vermittlungstätigkeiten ausüben, unabhängig vom Anstellungsverhältnis der Branchenvereinbarung unterstellen müssen. Diese soll für alle gelten. Ich denke, es ist wichtig, dass wir hier keine Unterscheidung zwischen internen Vermittlern und externen Vermittlern machen, denn wir wollen, dass die Qualitätskriterien gelten und dass auch das Verbot der Kaltakquise überall gilt. Es geht eben vor allem auch um die Ausbildung und um all diese Punkte. Es wäre doch eigentlich komisch, wenn da die Unterscheidung gemacht würde, dass die Bestimmung nur für Angestellte von externen Vermittlerdiensten gelten solle.

In der Privatassekuranz beispielsweise wird eine solche Unterscheidung nicht gemacht. Das war auch Thema im Ständerat. Der Ständerat hat sich dann ja ganz knapp dafür entschieden, dem Bundesrat zu folgen und diese Vorgaben sowohl für interne wie auch für externe Vermittler anzuwenden. Ich glaube, das macht Sinn. Einer Person, die angerufen wird, ist es egal, ob die Vermittlerin oder der Vermittler, die oder der sie anruft, privat arbeitet oder bei der Krankenversicherung angestellt ist. Es geht nicht an, dass hier eine Unterscheidung gemacht wird und sich die Krankenversicherer bezüglich der Qualitätsvorgaben aus dem Rennen nehmen. Diesen Eindruck erhält man ein wenig, wenn man sich das ganze Lobbying vor Augen führt, das gemacht worden ist. Dieses hat auch dazu geführt, dass die Mehrheit des Nationalrates, wie auch die Mehrheit der Kommission jetzt schon wieder, diese Bestimmung nur bei externen Vermittlern anwenden will.

Wir sind klar der Meinung, dass es für alle gelten muss. Ansonsten wird es den Versicherern zu einfach gemacht. Sie kaufen Vermittlungsbüros auf, dann sind es interne Vermittler. Dann gelten diese Anforderungen nicht mehr, respektive die Versicherer definieren selber, was gelten soll.

Die SP-Fraktion, für die ich auch gleich das Wort ergreife, unterstützt selbstverständlich meinen Minderheitsantrag bei Artikel 19b Absatz 1 Buchstaben d und e KVAG. Das ist der Bereich der obligatorischen Krankenversicherung. Die gleiche Bestimmung gibt es im Versicherungsaufsichtsgesetz für die Zusatzversicherungen. Dort beantragt die Minderheit Prelicz-Huber bei Artikel 31a Absatz 1 Buchstaben d und e das Gleiche wie meine Minderheit im KVAG. Die SP-Fraktion unterstützt selbstverständlich ebenso den Minderheitsantrag, der fordert, dass die Regelung auch im Zusatzversicherungsbereich für interne und externe Vermittler und Vermittlerinnen gelten soll, dass also auch hier keine Unterscheidung gemacht werden soll.

Besten Dank, wenn Sie die beiden Minderheiten unterstützen und somit auch dem Ständerat und dem Bundesrat folgen.

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