Gutzwiller Felix · Nationalrat · 2003-03-06
Gutzwiller Felix · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-03-06
Wortprotokoll
Für jedes Promille ein eigener Antrag, und jetzt auch noch einer für 0,2 Promille, werden Sie sich sagen. 0,2 Promille ist die Empfehlung der EU-Kommission für Neulenker, die nicht länger als zwei Jahre im Besitz eines Führerausweises sind. Der Antrag ist also nicht einfach aus der Luft gegriffen.
Was will dieser Antrag? Die Räte haben in ihrer Weisheit beschlossen, die Kompetenz zur Festlegung der Blutalkoholgrenzwerte der Bundesversammlung zu übertragen. Konsequenterweise - das stellen wir heute Morgen fest - hat jedes Promille seinen Anwalt gefunden. Der Antrag auf 0,2 Promille will die Bandbreite auf dem Kontinuum zwischen 0,0 und 1,0 Promille aufzeigen, will also kurz zu einigen Gedanken provozieren.
Das Risiko "Alkohol und Fahren" ist tatsächlich ein Kontinuum, wie das Kollege Föhn schon erwähnt hat. Offensichtlich aber schwanken auch die Perzeptionen dieses Risikos. Was aber sind - wirklich nüchtern betrachtet - die Fakten? Ich erwähne nur drei:
1. Die Anzahl der Verkehrsopfer nimmt zum Glück seit Jahren ab; das wurde richtig festgehalten. Aber der Anteil der alkoholbedingten Unfälle mit Todesfolgen wurde dabei nicht reduziert. Nach wie vor sind es in der Schweiz pro Jahr rund 100 Todesfälle und etwas mehr als 6500 Unfälle, die als alkoholbezogen definiert werden. Dabei ist der Alkohol selbstverständlich nur ein Faktor; gerade im internationalen Vergleich ist das zu berücksichtigen.
2. Die Herabsetzung auf 0,5 Promille, nämlich der Antrag der Kommission, ist wissenschaftlich klar begründbar. Ohne Details: Es geht hier um einen klar messbaren, faktenorientierten Wert, bei dem klar ist, dass bei Überschreiten das Führen eines Fahrzeuges messbar beeinträchtigt wird.
3. Es geht hier darum, dass mit der Senkung der Promillegrenze ganz generell der Anteil der alkoholisierten Fahrzeuglenker gesenkt werden kann. Neben den rund 5 Prozent der Verkehrsteilnehmer in der Schweiz, deren Blutalkoholkonzentration über dem Grenzwert liegt, haben Sie also 95 Prozent Verkehrsteilnehmer und Verkehrsteilnehmerinnen, die sich konform verhalten, deren Blutalkoholkonzentration unter diesem Grenzwert liegt. Das zeigt das Problem dieses Kontinuums auf. Die Massnahmen, die von den 5 Prozent der Verkehrsteilnehmer, deren Wert über der Limite von 0,5 liegt, subjektiv als einschränkend betrachtet werden, gereichen also den vielen, nämlich den 95 Prozent, die mit einem Wert von unter 0,5 Promille fahren, zum Vorteil.
Letztlich muss dieser Rat entscheiden, wo diese Grenze sinnvollerweise zu liegen kommt - zwischen den Interessen dieser wenigen und den Interessen der vielen sich konform Verhaltenden. Auf diesem Kontinuum zwischen dem objektiven Risiko und der subjektiven Risikoeinschätzung, zwischen den Polen Eigenverantwortung und kollektive Verantwortung oder kollektive Spielregeln, ist der Kommissionsantrag von 0,5 Promille zwischen den Extremen 0,2 und 0,8 oder mehr Promille ein faktengestützter Vorschlag, der durchaus unterstützt werden kann.
Ich ziehe deshalb meinen Antrag als die eine extreme Seite des Kontinuums zurück und bitte Sie, dem auf Fakten basierenden, vernünftigen Antrag der Kommission auf 0,5 Promille zu folgen und diesem zum Durchbruch zu verhelfen.