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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2022-11-28

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2022-11-28

Wortprotokoll

Sie kennen den Prozess. Bei diesem Gesetz können Sie, wie es üblich ist, auf einen Artikel zurückkommen, wenn beide Kommissionen einverstanden sind. Ihre ständerätliche KVF hat sich mit dem Rückkommensantrag der nationalrätlichen KVF einverstanden erklärt. In der Zwischenzeit hat der Nationalrat auch den entsprechenden Artikel angepasst.

Worum geht es materiell? Bei der Anpassung dieses Artikels geht es einerseits darum, zu berücksichtigen, dass vorsätzliche Raserei mit der nötigen Härte angegangen wird und grundsätzlich mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr sanktioniert werden muss. Andererseits, und das ist Teil dieses politischen Kompromisses, der hier gefunden wurde, kann aber auch das Anliegen des Parlamentes gewährleistet werden, dass nämlich eine übermässige Sanktionierung von Fahrzeuglenkenden vermieden wird, die aus achtenswerten Gründen gehandelt haben oder die noch unbescholten sind.

Es geht jetzt darum, ob das Gericht selbst bei Wiederholungstätern noch ein Ermessen haben soll oder ob es - wie Sie das entsprechend dem Beschluss des Nationalrates diskutiert haben - einen Unterschied machen soll, ob achtenswerte Gründe vorliegen oder ob eine Person noch unbescholten ist, und dass dafür ein Ermessensspielraum geschaffen werden soll. Das ist der Hintergrund. Ihre vorberatende Kommission hat dem zugestimmt, wie das Ihr Kommissionssprecher bereits ausgeführt hat.

Es ist nicht unwesentlich, dass sich die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte auch noch einmal mit diesem Artikel befassen konnten. Sie werden diese Bestimmung anschliessend nämlich in der Praxis umsetzen müssen. Entsprechend hat sich die Schweizerische Staatsanwälte-Konferenz auch für diese praktikable Lösung eingesetzt. Wie die Mehrheit der Kommission ist die SSK der Meinung, dass sich die Lösung in der Praxis umsetzen lässt.

Mit diesem Kompromiss können wir verhindern, dass ein Referendum ergriffen wird. Sie können sagen: Es gibt immer eine Referendumsmöglichkeit. Ihr Kommissionssprecher hat aber darauf hingewiesen, dass es in dieser Revision auch darum geht, die umweltfreundlichen Technologien und das automatisierte Fahren zu fördern. Dazu kommen - einigen von Ihnen war das ein besonderes Anliegen - die Erleichterungen für die Blaulichtorganisationen. Das ist alles Teil dieser Gesetzesrevision. [PAGE 1061]

Nachdem Ihre vorberatende Kommission einverstanden war, dass man das Thema nochmals anschaut, würde der Antrag von Herrn Ständerat Rieder das Rad wieder zurückdrehen und auf den Entwurf des Bundesrates zurückkommen. Damit würde die Mindestfreiheitsstrafe wieder ganz wegfallen. Das widerspricht dem politischen Kompromiss, den der Nationalrat und Ihre vorberatende Kommission gefunden haben. Zudem ist der Antrag nicht kompatibel mit dem nicht bestrittenen Antrag Ihrer KVF zum Führerausweisentzug in Artikel 16c Absatz 2 Buchstabe abis.

Deshalb empfiehlt Ihnen der Bundesrat, nicht auf den ursprünglichen Entwurf des Bundesrates zurückzukommen, weil in der Zwischenzeit bei diesem Gesetz einiges diskutiert worden ist. Was Ihre vorberatende Kommission Ihnen beantragt, ist sinnvoll. Man kann beiden Befürchtungen Rechnung tragen. Die Abweichung gegenüber der nationalrätlichen Fassung ist weniger materieller Art. In diesem Sinne gehe ich davon aus, dass der Nationalrat Ihrem Entscheid folgen wird, wenn Sie heute Ihre vorberatende Kommission und den Bundesrat unterstützen.