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Müller Damian · Ständerat · 2022-11-29

Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2022-11-29

Wortprotokoll

Ich erlaube mir, ganz kurz drei Punkte zu erwähnen, weil jetzt einige Bemerkungen gefallen sind, auch bezüglich meines Votums. [PAGE 1093]

Das Erste, was mich etwas beschäftigt, ist die Mehrfachbeschäftigung, die Kollege Bischof erwähnt hat. Dieses Problem der Mehrfachbeschäftigung ist aber heute eigentlich schon gelöst. Wenn man mehrere Einkommen hat, kann man sich bei der Auffangeinrichtung anmelden, und dann ist es eigentlich geregelt. Eine diesbezügliche Motion ist hängig.

Die Frage ist, ob man dies sehen will oder nicht. An die Adresse von Kollegin Graf sei gesagt: Sie müssen jetzt schon aufpassen, wenn Sie mit Frauen und Teilzeitarbeitenden argumentieren und diese quasi als Minderbemittelte darstellen. Ich habe Ihnen gesagt, dass wir das Problem lösen müssen. Aber hören Sie auf, zu antizipieren, dass Leute mit einem tiefen Einkommen plötzlich, wenn sie in Rente gehen, eine hohe Rente haben. Das ist einfach komplett falsch. Zudem regeln wir hier das Obligatorische, nicht das Überobligatorische. Das dürfen Sie nicht verwechseln.

Wenn Sie jetzt gleichzeitig sagen, dass eine Frau, die 100 Prozent gearbeitet hat, nachher einen weniger grossen Anteil habe, zum Beispiel 40 Prozent, dann muss ich festhalten, dass es ja eben möglich ist, dass eine Frau mit zum Beispiel 300[NB]000 Franken Alterskapital 200[NB]000 Franken im Obligatorium und 100[NB]000 Franken im überobligatorischen Teil hat. Das werden wir sehen, wenn wir nachher von der Übergangsgeneration sprechen. Das hat aber nichts mit den 15 Prozent zu tun. Ich sage es Ihnen nochmals, Sie können ja die wunderbaren Excel-Listen nochmals genau anschauen: Sie sprechen von einem Einkommen unter 50[NB]000 Franken. Es ist heute einfach so, dass Personen mit tiefen Einkommen mit Ihrer Lösung mehr bezahlen und mehr Abzüge haben, als sie am Schluss erhalten, wenn sie ins Pensionsalter kommen. Das ist das, was aus den offiziellen Tabellen des BSV ersichtlich ist. Vielleicht kann es Bundesrat Berset nochmals erwähnen. Er hat die betreffende Frage, welche ich damals in der Kommission gestellt habe, unmissverständlich beantwortet. Ich hoffe, er tut es heute noch einmal.

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