Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · 2003-03-06
Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · Zürich · Evangelische und Unabhängige Fraktion · 2003-03-06
Wortprotokoll
Wir haben jetzt eine stark emotionsgeladene Debatte hinter uns, und ich habe mit Bedauern festgestellt, dass man zum Teil auch auf den Mann oder auf die Frau gespielt hat. Solche emotionsgeladenen Diskussionen - das habe ich jetzt häufig festgestellt - entstehen meist dann, wenn man sich gefühlsmässig gegen Einsichten auflehnt, die einem eigentlich die Vernunft und der kühle Kopf gebieten würden, die man aber emotional für sich eigentlich nicht übernehmen möchte. Das ist wahrscheinlich der Hintergrund unserer heutigen Emotionalität.
Ich möchte zu fünf Argumenten kurz Stellung nehmen.
1. Zum Argument, mehr Prävention und mehr Kontrollen könnten das Gleiche bewirken. Ich bin mit Herrn Föhn und Herrn Triponez einverstanden: Mehr Kontrollen und mehr Prävention sollen gemacht werden. Insbesondere die anlassfreie Atemluftkontrolle ist wertvoll. Ich muss Sie aber daran erinnern, dass gerade die anlassfreie Atemluftkontrolle von dieser Seite des Rates heftigst bekämpft worden ist. Man hat damals gesagt, man kriminalisiere damit bereits die Fahrzeuglenkenden, und es war eigentlich nur das Verdienst von Frau Polla, dass wir mit knapper Mehrheit diese Kontrolle durchgebracht haben. Und heute preist sie Herr Föhn als das Mittel, das er vorher bekämpft hat.
2. Zum Argument "Keine Kriminalisierung unbescholtener Bürger": Wer im Zustand der Fahrfähigkeit ein Auto lenkt, wird nicht kriminalisiert. Nur wer nicht hundertprozentig über diese Fähigkeit verfügt, verstösst gegen ein Gebot und muss damit rechnen, dass das halt Folgen hat.
3. Zum Argument, andere Fahrunfähigkeiten bestünden ja auch, man mache nichts gegen jene, die Drogen nähmen oder sich nach Medikamentenkonsum ans Steuer setzten und nicht fahrfähig seien: Das ist doch kein Argument gegen eine Senkung des Grenzwertes, sondern das ist ein Argument dafür, dass man auch dort verstärkt Kontrollen macht. Heute ist diese Fahrunfähigkeit als genereller Tatbestand bereits ins Strassenverkehrsgesetz eingeführt.
4. Zum Argument, andere Länder hätten die gleiche Grenze eingebracht, wie sie Herr Triponez beantragt: Ich muss nochmals daran erinnern: 14 Länder in Europa haben diese EU-Empfehlung von 0,5 Promille übernommen. Es sind in der Tat noch zwei Länder in Europa - Belgien ist daran, jetzt auch umzuschwenken -, die bei 0,8 Promille sind.
5. Zum Argument, wir würden das Risiko heutzutage nicht mehr gerne tragen - es kam von Herrn Beck -: Herr Beck, ich muss Ihnen wirklich sagen, wenn Sie Ihr persönliches Risiko tragen wollen, finde ich das schön. Aber wir sprechen hier über Risiken, die nicht nur die Autolenkenden, die sich allenfalls in einem Zustand ans Steuer setzen, in dem sie nicht mehr hundertprozentig fahrfähig sind, tragen müssen, sondern leider auch die Allgemeinheit auf der Strasse: Fussgänger, die nicht beteiligt sind, oder Autolenkende, die entgegenkommen, die nichts dafür können, wenn es zu einem Unfall kommt - also Autofahrende, die keinen Alkohol im Blut haben. Dieses Risiko, glaube ich, müssen wir tatsächlich so klein wie möglich halten.
Schliesslich noch zum Zahlenstreit; ich sage es nochmals: Wir müssen nicht über Statistiken streiten, wir wissen es ganz genau - das haben ja die Übergänge in den Staaten, in denen eine Verschiebung von 0,8 auf 0,5 Promille erfolgt ist, gezeigt -: Überall dort, wo die Promillegrenze heruntergenommen wurde, haben sich positive Effekte eingestellt. Egal, ob das nun von einer hohen Anzahl von Toten und Schwerverletzten oder ob das von einer niedrigen Zahl aus erfolgt ist; egal, ob es 9 Prozent sind wie in Österreich oder 15 Prozent wie in Australien: Es hat sich ein relevantes Potenzial von Verminderung der Zahl von Todesfällen und Verkehrsverletzten ergeben. Wenn wir wissen - es ist wissenschaftlich, nicht statistisch, erwiesen -, dass Alkoholkonzentrationen ab 0,4 oder 0,5 Promille dazu führen, dass Reaktionsfähigkeit und Aufmerksamkeit reduziert werden und diese Reduktion nachher im Quadrat, also exponentiell ansteigt, dann dürfen wir nicht daran vorbeigehen, jetzt diese Senkung durchzuziehen.
Das sind die vernunftgemässen Argumentationen.
[PAGE 132] Ich muss zum Schluss noch die Unterstellungen von Herrn Borer als absolut haltlos zurückweisen, auch wenn sie der Erheiterung eines Teils dieses Rates gedient haben. Die Verkehrssicherheits- und Verkehrsberuhigungsmassnahmen in der Stadt Zürich haben mit der Promillegrenze, über die wir heute reden, nichts, aber auch gar nichts zu tun. Wo sie durchgeführt worden sind, haben die Massnahmen aber, Herr Borer, die Unfälle in der Stadt Zürich, in den Quartieren, nachweisbar und zwischen 10 und 30 Prozent reduziert. Das war übrigens auch der Grund dafür, warum diese Massnahmen, die zuerst in Zürich durchgeführt wurden, nachher auch schweizweit in den meisten Städten teilweise oder grossflächig realisiert worden sind.
Ich komme zum Thema zurück und bitte Sie in Übereinstimmung mit dem Antrag des Bundesrates, in Übereinstimmung mit dem grossmehrheitlich getroffenen Entscheid des Ständerates und in Übereinstimmung mit der Kommission, die Ihnen mit 13 zu 3 Stimmen beantragt, der Vorlage des Bundesrates zuzustimmen: Stimmen Sie auch in diesem Sinne.