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AB 310261

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2022-12-01

Wortprotokoll

Aus dem Drama "Hamlet" von Shakespeare stammt das Zitat: "Sein oder Nichtsein, das ist hier die Frage." Ich habe das Gefühl, diese Diskussion um Wein und Wölfe bringt uns immer an den Rand eines Dramas. Aber man könnte auch sagen, es ist zu einer liebgewonnenen Gewohnheit geworden, dass wir im Rahmen der Budgetdebatte jeweils über diese Themen diskutieren.

Grundsätzlich bitte ich Sie, in diesem Block dem Entwurf des Bundesrates zu folgen. Ich komme aber noch kurz auf die Minderheitsanträge zu sprechen.

Der Minderheitsantrag Gysi Barbara möchte in der Steuerverwaltung das Personal zur Kontrolle der Mehrwertsteuer aufstocken und verbindet das mit Mehreinnahmen. Ich erinnere Sie daran, dass wir seit 2014 für eine verbesserte Kontrolle der Steuern insgesamt 75 Stellen geschaffen haben. Davon entfallen 16 Stellen auf die Hauptabteilung Mehrwertsteuer. Hier haben wir also bereits aufgestockt. Zudem zeigt sich nun ein Effekt, den ich Sie ebenfalls zu berücksichtigen bitte: Mit der Digitalisierung haben wir heute wesentlich mehr Zahlenmaterial und Algorithmen, um die Steuern zu prüfen. Es braucht also weniger Kontrollen, weil dank der Digitalisierung Auffälligkeiten eben sofort erkannt werden, und denen kann man dann nachgehen. Hier profitieren wir von der Digitalisierung. Das ist etwas, was Sie ja auch immer fordern.

Es ist zwar ein berechtigtes Anliegen, aber aus unserer Sicht haben wir die Kontrolle verbessert, und zwar einerseits durch mehr Stellen, andererseits durch den technologischen Fortschritt. Eine Aufstockung ist hier nicht notwendig. Ich bitte Sie also, den Minderheitsantrag Gysi Barbara abzulehnen. Die Forderung ist aus unserer Sicht erfüllt.

Ich komme zur Minderheit Guggisberg zur neuen Regionalpolitik. Hier mache ich Sie darauf aufmerksam, dass für die neue Regionalpolitik eine gesetzliche Grundlage besteht. Bund und Kantone haben sich zu gleichen Teilen an diesen Projekten zu beteiligen. Wenn Sie diesen Betrag streichen, sinken die entsprechenden Reserven, und dann könnte das Gesetz nicht mehr erfüllt werden. Die Regionalpolitik zu [PAGE 2018] fördern, ist ein gesetzlicher Auftrag, den Sie uns vor Jahren oder Jahrzehnten gegeben haben. Es gibt entsprechende regionale Projekte, die wir zusammen mit den Kantonen finanzieren. Wenn Sie hier dem Antrag der Minderheit Guggisberg folgen, dann treffen Sie insbesondere die ländlichen Regionen, die von diesen Projekten profitieren. Und wenn Sie diese Aufgabe ausschliesslich den Kantonen zuschieben möchten, wie das in der Begründung gesagt wurde, dann müssen Sie die gesetzlichen Grundlagen ändern. Ich bitte Sie also, auch diesen Minderheitsantrag abzulehnen.

Ich komme damit zum Bundesamt für Landwirtschaft. Hier gibt es einen Minderheitsantrag Grin auf eine Kürzung um 900[NB]000 Franken bei den Personalausgaben im Bereich des Einsatzes von Pestiziden. Hier beziehen wir uns auf die parlamentarische Initiative, die uns beauftragt, genau das zu machen, was wir jetzt im Budget umsetzen. Wir nehmen Ihre Aufträge ja jeweils wahr. Ich kann aber noch darauf aufmerksam machen, dass vier der sechs Stellen, die dieses Projekt beinhaltet, nur befristet, also übergangsmässig, gewährt werden. Damit kommen wir dem Wunsch von Herrn Grin zumindest teilweise nach. Es geht hier um die technischen Voraussetzungen, die geschaffen werden müssen, um das zu kontrollieren. Ich bitte Sie, auf diesen Kürzungsantrag zu verzichten, damit wir den gesetzlichen Auftrag so umsetzen können, wie Sie das mit der parlamentarischen Initiative gefordert haben.

Ich komme zu einem weiteren Minderheitsantrag Grin. Hier geht es um eine Aufstockung bei der Position "Pflanzen- und Tierzucht" um 3,9 Millionen Franken, die für die Erhaltung einheimischer Nutztierrassen eingesetzt werden sollen. Hier mache ich darauf aufmerksam, dass im Budget bereits 30 Millionen Franken für genau diesen Auftrag, die Erhaltung der einheimischen Nutztierrassen, eingestellt sind. Eine weitere Aufstockung ist aus unserer Sicht nicht notwendig. Die 30 Millionen Franken genügen, um diesen Auftrag zu erfüllen. Ich bitte Sie also, auch diesen Minderheitsantrag abzulehnen.

Damit kommen wir zum Wein. Hier möchte die Mehrheit eine Aufstockung um 6,2 Millionen Franken. Die Minderheit Munz bekämpft diese Aufstockung und folgt damit dem Bundesrat - somit habe ich einmal im Rahmen dieser Budgetdebatte die Gelegenheit, Frau Munz zu unterstützen. Ich bitte Sie also, der Minderheit zu folgen und diesen Kredit nicht aufzustocken, weil die eingestellten Mittel aus unserer Sicht genügen, um diesen Bereich zu fördern. Bei allen Fördermassnahmen zugunsten der Landwirtschaft müssen wir darauf achten, dass alles in einem gewissen Gleichgewicht zueinander steht. Käse, Fleisch, Wein, das ist alles in etwa aufeinander abgestimmt. Eine Aufstockung ist nicht notwendig. Hier bitte ich Sie, wie gesagt, der Minderheit Munz zu folgen. In Bezug auf die Verwendung hingegen bitte ich Sie, den Minderheitsantrag Munz abzulehnen, weil uns nicht ganz klar ist, wie er zu interpretieren ist. Der Entwurf des Bundesrates sieht hier keine Aufstockung vor, gleichzeitig aber auch keine Auflagen bezüglich der Verwendung.

Damit komme ich zur landwirtschaftlichen Strukturverbesserung. Eine Aufstockung um 5 Millionen Franken ist da aus unserer Sicht ebenfalls nicht notwendig. Die eingestellten Mittel genügen, um diesen Auftrag zu erfüllen.

Schliesslich kommen wir noch zu den Mitteln für Versorgungssicherheitsbeiträge. Mit ihrer Minderheit möchte Frau Munz die von der Finanzkommission beantragten Mittel streichen. Auch hier wird ein Bezug zur mehrmals erwähnten angenommenen parlamentarischen Initiative hergestellt. Ich bitte Sie, hier nicht der Mehrheit, sondern ebenfalls dem Bundesrat und damit der Minderheit Munz zu folgen.

Abschliessend kommen wir noch zu den Wölfen, d. h. zur Position "Wildtiere, Jagd und Fischerei". Für den Herdenschutz möchte die Mehrheit den Kredit um 4 Millionen Franken aufstocken. Dieser Kredit wurde in den letzten Jahren laufend aufgestockt. Das Problem der Wölfe besteht, und es nimmt zu. Der Bundesrat ist hier absolut gleicher Meinung, hält aber trotzdem dafür, dass die jetzt eingestellten höheren Mittel im Budget genügen, um den Herdenschutz angemessen zu unterstützen. Sollte es letztlich noch mehr Massnahmen brauchen, müsste man das Problem Wolf wohl umfassender angehen. Es allein über den Herdenschutz anzugehen, dürfte dann nicht mehr genügen. Ich bitte Sie hier also, der Aufstockung nicht zuzustimmen. Der Bundesrat hat diesen Bereich auf dem Radar und wird entsprechende Vorschläge machen, sobald sich das als notwendig erweisen sollte.

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