Ettlin Erich · Ständerat · 2022-12-01
Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-12-01
Wortprotokoll
Das war ein weiterer Schwerpunkt in unserer Diskussion; da geht es um Brutto- oder Nettoleistungen. Ich habe im Eintretensvotum schon darüber gesprochen. Es geht darum, an welchen Kosten sich der Kanton beteiligt. Beteiligt er sich an den Bruttokosten der Leistung, also an Kosten, die entstanden sind, egal wer sie bezahlt, ob die Versicherung oder der Patient, die Patientin? Oder beteiligt er sich an den Nettokosten? Das wären die Kosten, die der Versicherung effektiv angefallen sind, also nach Abzug der Kosten, die der Patient selber zu tragen hat. Es wurden uns drei Gründe für die Übernahme des Nettoprinzips aufgezeigt.
Es ist ein administratives Thema; auch mit der Beteiligung an der Bruttoleistung wäre ein Anstieg der administrativen Kosten verbunden. Die Versicherer müssen möglichst alle Rechnungen erhalten, damit sie den Kantonsbeitrag auch für die Rechnungen erhalten, die sie nicht bezahlen. Um ein Beispiel aufzugreifen: Der Versicherer hat ein grosses Interesse daran, die Rechnung über die 1000 Franken, die der Versicherte vollumfänglich bezahlt hat, zu erhalten, damit er seinen Anteil vom Kanton erhält - das wären jetzt in unserem System, wenn der Patient 1000 Franken selber bezahlt, 260 Franken. Also ist es ein administrativer Aufwand. Ist dieser erste Grund politisch vertretbar? Können wir es erklären, wenn wir sagen, der Kanton muss sich an Kosten beteiligen, die der Versicherer gar nicht hatte?
Dann wurden uns noch verfassungsmässige Bedenken aufgelistet. Man ist sich nicht sicher, ob das Bruttoprinzip verfassungsmässig überhaupt geht, weil man sich bewusst sein muss, dass es relativ viele Situationen gibt, in denen versicherte Personen ihre Franchisen nicht ausschöpfen. Bei einem Viertel oder einem Drittel der Versicherten übernimmt die Versicherung im Verlauf eines Jahres gar nichts, während der Kanton da nach dem Bruttoprinzip immer einen Viertel bezahlen müsste. Dann würde nur der Kanton zahlen, aber die Versicherung nicht. Es sei fraglich, ob mit diesem Prinzip dem verfassungsrechtlichen Anspruch, dass man eine Versicherung haben muss, Genüge getan sei. Ich gebe das so wieder, ich bin selber nicht Jurist. So wurde es uns gesagt. [PAGE 1132]
Insofern bitte ich Sie hier, der Mehrheit zu folgen. Ich muss noch erwähnen, dass wir auch diskutiert haben, ob das Nettoprinzip oder das Bruttoprinzip Auswirkungen auf den Anreiz haben, andere Franchisenmodelle zu wählen, und ob so einer falschen Entwicklung Vorschub geleistet wird. Uns hat man versichert, dass es keine Auswirkung auf die Franchisenmodelle haben wird, ob man jetzt das Netto- oder das Bruttoprinzip wählt. Man hat dann ausgemehrt, und der jetzige Antrag der Mehrheit hat obsiegt. Das Abstimmungsresultat war 9 zu 3 Stimmen.