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Dittli Josef · Ständerat · 2022-12-01

Dittli Josef · Ständerat · Uri · FDP-Liberale Fraktion · 2022-12-01

Wortprotokoll

Es geht hier um die Grundsatzfrage der Berechnung der Kantonsbeiträge, also um die Frage, ob die Berechnung nach dem Brutto- oder dem Nettoprinzip erfolgen soll. Ich plädiere klar für das Nettoprinzip und erläutere Ihnen im Folgenden, wieso.

Beim Bruttoprinzip wird der Kantonsbeitrag ohne Abzug von Franchise und Selbstbehalt berechnet, beim Nettoprinzip hingegen erst nach deren Abzug. Im Rahmen des Nettoprinzips beteiligen sich sowohl die Kantone als auch die Versicherer lediglich an den Kosten der Versicherungsleistungen, nicht aber an den Kosten für Leistungen, die im Rahmen der Kostenbeteiligung von Privatpersonen übernommen werden.

Mit dem Bruttoprinzip müssten die Kantone, wie heute im stationären Bereich, auch im ambulanten Bereich ihren Anteil an die Bruttokosten der Leistungen zahlen. Folglich würden die Versicherer wegen Franchise und Selbstbehalt in vielen Fällen nichts bezahlen, während die Kantone ihren Anteil in jedem Fall, unabhängig von Franchise und Selbstbehalt, bezahlen müssten. Ein solcher Ansatz wirft einige verfassungsrechtliche Fragen auf und ist in einem Versicherungssystem mehr als fragwürdig. Das Nettoprinzip ist nach geltendem Versicherungsgesetz für die Berechnung der Kantonsbeiträge sachgerecht.

Ich empfehle Ihnen deshalb, hier dem Nationalrat, dem Bundesrat und der Mehrheit zu folgen.