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Ettlin Erich · Ständerat · 2022-12-01

Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-12-01

Wortprotokoll

Hier geht es um den Beitrag der Versicherten an die Pflegeleistungen. Es ist klar, das sollte sich durch Efas nicht verändern. Es war in der Kommission ein grosses Anliegen, dass die Einführung von Efas nicht dazu führt, dass Personen, die in einem Pflegeheim sind, plötzlich mehr Beiträge bezahlen müssen als heute. Heute ist die Beteiligung des Patienten auf 20 Prozent des höchsten vom Bundesrat festgelegten Pflegebeitrags begrenzt. Dieser Pflegebeitrag ist in der Krankenpflege-Leistungsverordnung mit Fr. 115.20 definiert. 20 Prozent davon machen 23 Franken aus. Sie sehen dann auch in Ziffer III Absatz 6, wie wir das absichern wollten.

Artikel 64 Absatz 5ter weist eine Spezialität auf. Heute gibt es für Leistungen, die sich im Anschluss an einen Spitalaufenthalt als notwendig erweisen, die sogenannte Akut- und Übergangspflege. Diese wird für längstens zwei Wochen nach den Regeln der Spitalfinanzierung vergütet. Neu entspricht die Spitalfinanzierung aber der Pflegefinanzierung. Deshalb kann dieses Instrument grundsätzlich gestrichen werden. Es gibt aber einen Unterschied. Es geht um die Frage der Beteiligung der Patientinnen und Patienten, eben um diese 23 Franken. Heute bezahlen die Patientinnen und Patienten nach den Regeln der Spitalfinanzierung bei der Akut- und Übergangspflege null Franken. Neu würde der Patientenbeitrag 23 Franken pro Tag betragen, also höchstens 322 Franken für zwei Wochen. Das will man verhindern, indem man Absatz 5ter einführt.

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