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Fischer Roland · Nationalrat · 2022-12-01

Fischer Roland · Nationalrat · Luzern · Grünliberale Fraktion · 2022-12-01

Wortprotokoll

Der Steuerwettbewerb ist ein Teil unseres föderalistischen Systems. Er ist Ausdruck der Steuerautonomie der Kantone und der Gemeinden, und er führt dazu, dass die Kantone und Gemeinden ihre Steuerbelastung so festlegen, dass sie unter Berücksichtigung ihrer eigenen Einnahmen und der Transfereinnahmen ihre Aufgaben möglichst gut und auch effizient wahrnehmen können.

Aber der Steuerwettbewerb kann auch dazu führen, dass die Unterschiede zwischen ressourcenstarken und ressourcenschwachen Kantonen grösser werden. Korrigiert werden diese Disparitäten durch den Finanzausgleich, der für einen Ausgleich sorgt - aber eben nur teilweise. Deshalb muss der Steuerwettbewerb fair und massvoll bleiben, damit er in einem föderalistischen Staat akzeptiert wird. Man darf also nicht überborden. Denn wir müssen hier bei dieser Vorlage auch eine Volksabstimmung gewinnen.

Im Hinblick auf einen fairen und massvollen Steuerwettbewerb ist die vom Bundesrat beantragte Verteilung der Erträge aus der Ergänzungssteuer problematisch. Es erhalten nur diejenigen Kantone Ertragsanteile, die im Sinne der OECD-Mindeststeuer eine Unterbesteuerung aufweisen. Das führt dazu, dass diese Kantone, obwohl sie schon eine tiefe Steuerbelastung haben, im Standortwettbewerb noch einen zusätzlichen Vorteil erhalten, und zwar insbesondere auch im interkantonalen Standortwettbewerb. Dies bewirkt also eine quasi vom Bund finanzierte Verzerrung des Standortwettbewerbs zugunsten der Tiefsteuerkantone. Das wiederum führt dazu, dass die Unterschiede zwischen den Kantonen grösser werden. Sie werden zwar teilweise durch den Finanzausgleich korrigiert, aber eben nur teilweise, denn die wirtschaftlichen Unterschiede bleiben zu einem grossen Teil bestehen. Wird der Kantonsanteil hingegen gleichmässiger auf die Kantone verteilt, so haben alle Kantone vergleichbarere Voraussetzungen, um ihre Attraktivität mit standortpolitischen Massnahmen zu erhalten.

Die grünliberale Fraktion unterstützt deshalb die Minderheit[NB]I (Grossen Jürg), welche einen Kantonsanteil von 50 Prozent und eine Verteilung gemäss BIP und Wohnbevölkerung vorsieht. Wir unterstützen grundsätzlich eine je hälftige Verteilung des Ertrags. Das heisst, wir werden in der Ausmehrung die entsprechenden Konzepte bevorzugen. Eine solche Verteilung ist gerechtfertigt und fair, weil die Erträge der Besteuerung juristischer Personen bereits heute je zur Hälfte an die Kantone und - via direkte Bundessteuer - an den Bund gehen. Verschiedentlich hört man, dass die betroffenen Kantone, sofern sie nicht mehr Geld erhalten, ihre eigenen Steuersätze entsprechend erhöhen würden. Wieso auch nicht? Das entspricht der Steuerautonomie der Kantone und dem Subsidiaritätsprinzip. Falls die Kantone die zusätzlichen Mittel für den Standortwettbewerb benötigen, wäre es zumindest weniger verzerrend, wenn sie das mit einer höheren eigenen Steuerbelastung machen.

Ich äussere mich noch zu den weiteren Minderheiten: Hinsichtlich der Verteilung der Mittel an die Gemeinden unterstützen wir die Minderheit V (Müller Leo). Beim Vollzug der Vorschriften über die Steuer unterstützen wir die Minderheit Birrer-Heimo. Der Vollzug durch die Eidgenössische Steuerverwaltung ist kostengünstiger und effizienter als der Vollzug durch die Kantone. Ein einzelner Kanton kann sowieso nicht beurteilen, ob die Unternehmensgruppe die Mindestbesteuerung in der ganzen Schweiz erreicht. Die Veranlagung durch die Kantone erfordert deshalb eine aufwendige und komplizierte Zusammenarbeit der Eidgenössischen Steuerverwaltung mit den Kantonen. Zudem hätte eine Veranlagung durch die Eidgenössische Steuerverwaltung noch den Vorteil, dass der Bund endlich bessere Datengrundlagen zu den Unternehmenssteuern in der Schweiz erhalten würde.

Hinsichtlich der Verwendung des Bundesanteils unterstützt die grünliberale Fraktion die Minderheit II (Ryser) in erster und die Minderheit I (Badran Jacqueline) in zweiter Priorität. Der Bund soll seinen Anteil möglichst in konkrete nationale Standortförderungsmassnahmen investieren. Investitionen in die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf spielen eine zentrale Rolle im Standortwettbewerb, nicht zuletzt auch im Hinblick auf die Abfederung des Fachkräftemangels.

Den Antrag der Minderheit Aeschi Thomas hingegen lehnen wir ab. Wir erachten eine Anpassung des Finanzausgleichssystems nicht als notwendig, denn das Ressourcenpotenzial selbst - d. h. die steuerbaren Einkommen, Gewinne und Vermögen - bleibt ja grundsätzlich auch mit der Ergänzungssteuer dasselbe.