Ritter Markus · Nationalrat · 2022-12-01
Ritter Markus · Nationalrat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-12-01
Wortprotokoll
Bei den Übergangsbestimmungen von Artikel 197 Ziffer 15 wird die Mitte-Fraktion bei Absatz 5 der Mehrheit folgen. Die Minderheit möchte, dass die Kantone dem Bund die benötigten Daten und Informationen für den [PAGE 2064] Einzug der Steuer zur Verfügung stellen und der Bund die Steuer selber einzieht. Bundesrat, Ständerat und Kommissionsmehrheit wollen, dass die Kantone unter Aufsicht der Eidgenössischen Steuerverwaltung diese Ergänzungssteuer des Bundes für den Bund erheben. Die Kantone können für den Vollzug dieser Aufgabe aber entschädigt werden. Es ist wichtig, das zu wissen. Der Vollzug ist bei den Kantonen am richtigen Ort angesiedelt. Der Bund müsste für den Vollzug eine eigene Verwaltungsabteilung ins Leben rufen, und damit würden Doppelspurigkeiten und auch ein Mehraufwand erzeugt.
Zu Absatz 6 liegen neben dem Mehrheitsantrag jetzt noch fünf Minderheitsanträge mit allen möglichen Varianten der Verteilung der zusätzlichen Steuereinnahmen vor. Die Mitte-Fraktion wird der Minderheit I (Grossen Jürg) nicht folgen. Mit dieser Minderheit sollen die Mittel nur nach dem BIP und der Bevölkerungszahl und unabhängig von der Herkunft der Mittel auf die Kantone verteilt werden. Das erachten wir als nicht richtig. Gemäss der Minderheit VI (Glättli) würde der gesamte Ertrag dem Bund zufliessen. Auch dies erachten wir als nicht sachgerecht. Wir werden aber die Minderheit V (Müller Leo) unterstützen, die für eine faire Verteilung der Mittel auf die Städte und Gemeinden sorgt. Sie haben es gelesen: Die Städte unterstützen dies.
Bezüglich der Anträge der Mehrheit und der Minderheiten II (Feller) und III (Walti Beat) gibt es in unserer Fraktion unterschiedliche Meinungen. Um der Vorlage in der kommenden Volksabstimmung zum Durchbruch zu verhelfen, ist aber ein fairer Verteilschlüssel von 50/50 zwischen Bund und Kantonen wichtig und wird von uns auch mehrheitlich getragen. Dieser Verteilschlüssel entspricht auch dem Antrag der Finanzkommission und müsste im Interesse unseres Finanzministers sein. Wir reden hier schliesslich bei einem höheren Anteil von 25 Prozent des angenommenen Gesamtbetrags von 1,6 Milliarden Franken doch von 400 Millionen Franken. Das ist vor dem Hintergrund der jetzigen Finanzlage des Bundes nicht wenig und würde uns auch helfen, unsere Aufgaben zu erfüllen.
Zusätzlich ist der Standortwettbewerb heute auch eine Verbundaufgabe des Bundes. Damit werden wir auch international positiv wahrgenommen. Dazu gehören zum Beispiel die ETH oder auch Investitionen in die grossen Infrastrukturvorhaben. Auch die Anstrengungen des Bundes im Bereich des Arbeitsmarktes sind hier zu erwähnen. Der Bund kann mit seinem Engagement in der Standortförderung gesamtstaatliche Anliegen abdecken. Die einzelnen Kantone werden immer nur Massnahmen im Rahmen ihrer kantonalen Hoheit unterstützen und kaum etwas darüber hinaus, was auch normal und verständlich ist.
Zudem gilt es zu bedenken, dass hohe Zahlungen des Bundes an einzelne Kantone aus dieser Ergänzungssteuer die Frage aufwerfen, was denn diese Kantone mit den Mitteln eigentlich zu tun gedenken. Eine deutliche Verschärfung des Standortwettbewerbes unter den Kantonen und eine weitere Senkung der Steuersätze in Tiefsteuerkantonen wären keine guten Grundlagen für die Diskussion im Rahmen des kommenden Abstimmungskampfes. Es wird auch gesagt, die Kantone würden dann ihre Steuern für die entsprechenden Unternehmen auf generell 15 Prozent erhöhen. Ja, das können sie tun; das ist richtig. Was sie aber nicht erwarten können, ist, dass sie weiter ihre Tiefsteuersätze haben.
Für Unternehmen mit 750 Millionen Euro Umsatz soll der Bund nun also die Verfassungsgrundlage anpassen, die Gelder einziehen und nachher die Gelder den Kantonen schicken, damit sie irgendwelche Vergünstigungen schaffen können, von denen sie aber nicht sagen wollen oder können, was sie genau beinhalten. Ich glaube, diese Fünfer-und-Weggli-Politik wird, vor allem in einem Abstimmungskampf, nicht aufgehen.
Beim neuen Absatz 7bis wird die Mitte-Fraktion der Mehrheit folgen. Der Zusatz der Minderheit Aeschi Thomas ist nicht nötig, da dies bereits der Courant normal ist.
Bei Absatz 8 wird die Mitte-Fraktion ebenfalls der Mehrheit folgen. Hier haben wir lange diskutiert, was klug und richtig ist. Die Formulierung des Bundesrates mit der Erfüllung der Aufgabe "zur zusätzlichen Förderung der Standortattraktivität der Schweiz" ist klar und trotzdem nicht zu einschränkend. Die Minderheiten wollen hier wesentlich spezifischer sein. Dies könnte in der kommenden Abstimmungsdiskussion stark dazu führen, dass sehr detailliert über den Verwendungszweck - Kita, ja oder nein? Arbeitsplatzmassnahmen, ja oder nein? - diskutiert wird. Ich glaube, das kann am Schluss nicht der Kerngehalt dieser Vorlage und der Diskussion sein. Aber die Formulierung des Bundesrates lässt diese Zwecke ebenfalls zu. Für uns ist es wichtig und zielführend, dass wir hier auch die entsprechende Flexibilität haben und dann die Anpassungen in diesem Absatz und in der Gesetzgebung situativ vornehmen können.
Lassen Sie mich hier abschliessend noch einen Satz an Sie richten: Die Volksabstimmung am 18. Juni müssen wir gewinnen. Es darf kein Nein geben, wenn wir diesen Beschluss am 1. Januar 2024 mit einer Verordnung umsetzen wollen. Deshalb tun wir gut daran, hier Brücken zu bauen zwischen links und rechts, zwischen den Anliegen der Gesellschaft, der Wirtschaft, der Kantone und des Bundes. Ich bitte Sie, das bei Ihrem Abstimmungsverhalten in diesem Block zu bedenken.