Metzler Ruth · Bundesrat · 2003-03-10
Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2003-03-10
Wortprotokoll
Ich habe an der Pressekonferenz die Gründe dargelegt, die den Bundesrat und das Parlament dazu bewogen haben, die Initiative "Gleiche Rechte für Behinderte" zur Ablehnung zu empfehlen. Dabei habe ich keineswegs verschwiegen, dass der Grundsatz der Verhältnismässigkeit bei der Umsetzung der Initiative eine zentrale Rolle spielt. Ein besonderer Aspekt dieses Verfassungsgrundsatzes, nämlich die wirtschaftliche Tragbarkeit, wird in der Initiative auch explizit angesprochen: Das Recht auf Zugang soll nur gewährleistet sein, soweit dies wirtschaftlich zumutbar ist.
Entscheidend ist aus unserer Sicht, welches staatliche Organ diese Beurteilung der Verhältnismässigkeit beziehungsweise der wirtschaftlichen Tragbarkeit vornimmt. Soll diese Aufgabe dem Gericht überlassen werden, oder soll die Beurteilung in den Grundzügen vom Gesetzgeber vorgenommen werden? Bundesrat und Parlament haben sich mit dem Behindertengleichstellungsgesetz und mit der Ablehnung der Volksinitiative klar für die zweite Lösung ausgesprochen. Aus ihrer Sicht ist der Gesetzgeber für diese Aufgabe besser geeignet als der Richter. Dies war der Sinn der an der Pressekonferenz gemachten Ausführungen.