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Michel Matthias · Ständerat · 2022-12-05

Michel Matthias · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2022-12-05

Wortprotokoll

Nur zum einen haben wir eine etwas schwierige Ausgangslage, indem wir etwas lösen müssen, was uns international aufgedrückt wurde und was wir eigentlich nicht wollen. Aber zum andern ist es eigentlich einfach. Kantone, Kantonsregierungen und der Bundesrat legen uns im Konsens eine Lösung vor. Für mich ist die Frage: Gibt es triftige Gründe, von dieser 25/75-Regelung abzuweichen? Ich finde sie nicht.

Ich nehme Bezug auf gewisse Argumente, die heute und auch im Nationalrat erwähnt worden sind.

1.[NB]Die 25 Prozent Bundesanteil kann man noch einigermassen sachlogisch begründen, weil der Bund wegen des steigenden Ressourcenindexes ja auch mehr zum Finanzausgleich beitragen muss und gewisse andere negative Effekte zu tragen hat. Wenn es nun weit darüber hinausgeht, so wie bei der Nationalratslösung, dann sucht man andere Gründe und Verwendungsmöglichkeiten für den Bundesanteil. Im Nationalrat wurde von linker Seite gesagt, dieses Geld könne man zum Beispiel dann für die familienexterne Kinderbetreuung einsetzen. Da zeigt sich jetzt dieser Meccano: Eine Aufgabe, die eigentlich bei den Kantonen und den Gemeinden liegt, soll neu dem Bund übertragen werden und soll dann durch die neuen, zentral erhobenen Ergänzungssteuermittel finanziert werden. Es ist also mehr Zentralisierung, weniger Föderalismus und mehr Steuerharmonisierung. Ich glaube nicht, dass unser Rat dabei mithelfen will.

2.[NB]Heute wurde das zum Glück nicht geäussert, aber im Nationalrat wurde gesagt, ausgerechnet die Steuerdumpingkantone Basel und Zug würden jetzt profitieren. Erstens ist es kein Profit, sondern wir sind zu Ausgleichsmassnahmen angehalten, die finanziert werden müssen. Was zweitens das Steuerdumping betrifft, so habe ich jetzt einfach mal einen Vergleich gemacht. Ich habe Folgendes angeschaut: juristische Personen, Kantonshauptorte, Gewinn- und Kapitalsteuerbelastung 2021. Der Kanton Zug liegt, wenn man einen Gewinn von 80[NB]000 oder von 1 Million Franken nimmt, ungefähr in der Mitte. Es gibt 10 bis 13 Kantonshauptorte, die bei Gewinn- und Kapitalsteuern für juristische Personen tiefer liegen. Ich glaube, diese Mär oder dieses Bashing von Dumpingkantonen ist hier fehl am Platz.

3.[NB]Es wurde auch gesagt, wenn man jetzt nicht dem Nationalrat folge, sondern dem Bundesrat, dann würde eine Lex Zug oder eine Lex Basel kreiert. Das Umgekehrte ist der Fall: Die Lösung der WAK des Nationalrates mit dem Deckel ist getrieben von der Vorstellung der SP-Fraktion, dass zwei Kantone ja nicht zu viel erhalten dürfen. Wenn Sie das ebenfalls verhindern wollen, dann machen Sie eine Lex Zug oder eine Lex Basel. Ich glaube, das ist auch nicht angezeigt.

Last, but not least: Kollege Rechsteiner hat erwähnt, wir hätten eine Volksabstimmung zu gewinnen. Ja gut, das kommt auf das Narrativ an. Wenn Sie dem Volk das erzählen, was Kollege Rechsteiner erzählt, dann wird es natürlich schwierig. Anders sieht es aus, wenn Sie ihm das erzählen, was der Bundesrat uns argumentativ darlegt und wovon auch ich überzeugt bin: dass es hier darum geht, die Standortvorteile zu erhalten. Wenn diese Unternehmen, und das sind die grossen internationalen Unternehmen, die auch die direkte Bundessteuer abliefern, nicht im Land bleiben, dann leidet auch der Bund und nicht nur die Kantone.

Last, but not least, es wurde in der "NZZ" etwas kolportiert: Ich möchte nicht den Tag erleben, an dem Kantone wie Basel und Zug provoziert werden, ihre eigenen Lösungen zu finden und einfach die Kantonssteuern zu erhöhen. Ich weiss, es gibt verfassungsrechtliche Diskussionen dazu, ob das geht. Es würde den innerstaatlichen Frieden und den Steuerfrieden dann aber wirklich strapazieren, wenn man diesen Weg probieren würde. Das möchte ich eigentlich nicht provozieren.

Deshalb empfehle ich wirklich, bei der Lösung des Bundesrates zu bleiben und hier an unserem Beschluss festzuhalten.