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Hegglin Peter · Ständerat · 2022-12-05

Hegglin Peter · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-12-05

Wortprotokoll

Erlauben Sie mir ein paar Vorbemerkungen zur neuen Rechnungslegung, nicht zum Voranschlag 2023. Angestossen von meiner Motion 16.4018, "Für eine Rechnungslegung, die der tatsächlichen Finanz- und Ertragslage entspricht", wurde auf den 1. Januar 2022 das geänderte Finanzhaushaltgesetz (Vereinfachung und Optimierung der Haushaltssteuerung) in Kraft gesetzt. Die Änderungen werden im Voranschlag 2023 erstmals angewendet. Das bewirkt etwa acht Änderungen in der Berichterstattung, die, meine ich, doch noch relevant sind.

Eine erste Änderung, die wichtigste, ist die Abschaffung der Finanzierungsrechnung. Bisher hatten wir bei der Rechnungslegung des Bundes eine Finanzierungsrechnung, quasi eine "Milchbüechli-Rechnung", bei der wir Einnahmen mit Ausgaben verglichen. Diese wurde ersatzlos abgeschafft. Es gibt trotzdem noch eine Berechnung für den Finanzierungssaldo. Die wird neu aus der Erfolgs- und der Investitionsrechnung abgeleitet. Auch ohne Finanzierungsrechnung wird die Schuldenbremse nach wie vor das zentrale Steuerungsinstrument für den Bundeshaushalt sein. Das ist die erste massgebliche Änderung.

Eine zweite massgebliche Änderung ist die periodengerechte Haushaltführung. Bisher war diese nur eingeschränkt möglich. Heute und zukünftig ist das besser, dabei werden die Einnahmen und Ausgaben breiter definiert. Die Bildung und die Auflösung von Rückstellungen und Abgrenzungen unterstehen neu auch der Schuldenbremse. Bislang galt das nur in Ausnahmefällen, insbesondere für Rückstellungen der Verrechnungssteuer, für Agios und Disagios. Ich denke, zukünftig sollte es bei den Rückstellungen keine Bemerkungen und Vorbehalte der Finanzkontrolle mehr geben. Denn neu ist die Regelung im Gesetz enthalten und fliesst entsprechend in Voranschlag und Rechnung ein.

Drittens gibt es eine breitere Definition der Nettoschulden. Die Nettoschulden beinhalten neu analog zum harmonisierten Rechnungsmodell der Kantone (HRM2) das gesamte Fremdkapital inklusive Rückstellungen und Abgrenzungen. Damit entspricht der Finanzierungssaldo weitgehend der Veränderung der Nettoschulden.

Es gibt viertens eine weitere Änderung beim Ausweis der Erfolgs- und der Investitionsrechnung. Die Ausgaben in der Erfolgs- und der Investitionsrechnung werden neu nach funktionaler Sicht gezeigt. In der Erfolgsrechnung zeigt das Zwischentotal der Selbstfinanzierung alle schuldenbremsenwirksamen Aufwände und Erträge.

Eine fünfte Massnahme sind die Verschiebungen zwischen Erfolgs- und Investitionsrechnung. Einlagen und Entnahmen bei Spezialfonds und Spezialfinanzierungen, inklusive der Kantonsbeiträge, werden neu netto im Transferaufwand erfasst. In der Investitionsrechnung werden nur noch Fondseinlagen erfasst, welche zu Verwaltungsvermögen in der Bundesrechnung führen. Die Kantonsbeiträge für den Bahninfrastrukturfonds (BIF) werden neu in der Erfolgsrechnung erfasst, bisher waren sie in den Investitionseinnahmen. Dividendeneinnahmen werden neu als Investitionseinnahmen ausgewiesen.

Zukünftig verzichtet man im Voranschlag auf einen Anhang. Ich glaube, ein technischer Anhang in der Rechnungslegung ist richtig, aber es braucht ihn nicht im Voranschlag.

Es gibt auch einen Wechsel bei der Berechnung der direkten Bundessteuer. Bisher war das auf die verbuchten Einnahmen abgestützt. Neu werden sie auf die Steuerforderung abgestützt. Das heisst, die Kantone waren diesbezüglich gefordert, die zu budgetierenden Zahlen neu anders zu berechnen.

Schlussendlich gibt es ein vereinfachtes Nachtragsverfahren für die Verwaltungseinheiten. Sie müssen keine Nachträge mehr beantragen, wenn die Überschreitung nicht mehr als 1 Prozent respektive maximal 10 Millionen Franken beträgt. Das heisst, entsprechend wurden auch die Ausgabenplafonds der einzelnen Verwaltungseinheiten gekürzt.

Mit all diesen Änderungen - ich habe jetzt acht wesentliche Änderungen aufgezählt - gleicht sich die Rechnungslegung des Bundes derjenigen der Kantone an. Zukünftig sollten also die Rechnungen aller öffentlichen Institutionen, Gemeinden, Kantone und des Bundes vergleichbarer und leichter lesbar sein.

Ich danke der Verwaltung für die grosse Umsetzung dieser Bestimmungen. So, wie ich es jetzt gespürt habe, hat man diese Änderungen in den Kommissionen gut aufgenommen. Es gab keine grossen Diskussionen. Anscheinend hat die Finanzierungsrechnung, die wir über die Jahre in der Bundesrechnung fortgeführt haben, niemandem gefehlt. Das heisst, dass es eine gelungene Anpassung ist. Ich danke der Verwaltung nochmals.

Ich komme noch zu den Zahlen: Ja, im Voranschlag 2023 ist die Schuldenbremse eingehalten. Der Bundesrat hat, mit den Nachmeldungen, eine Reserve von doch 209 Millionen Franken ausgewiesen. Wir, die ständerätliche Kommission, kommen jetzt auf einen Saldo von fast 280 Millionen Franken. Der Grund ist die Impfstoffbeschaffung, welche wir leider nicht streichen können. Ich glaube, wir hätten letzten[NB]Sommer[NB]härter sein und die Kürzung grösser machen sollen.

Insgesamt trage ich alle Mehrheitsanträge im Voranschlag mit. Ich finde, das ist eine gute Lösung, und es wäre meines Erachtens auch falsch gewesen, schon im Voranschlag 2023 zu substanziellen Kreditkürzungen oder Sparmassnahmen zu greifen. Ich glaube, es ist eher besser, dann in den Finanzplanjahren anzusetzen. Ihre Kommission hat entsprechende Instrumente beschlossen und den Bundesrat [PAGE 1151] aufgefordert, ihr entsprechend Bericht zu erstatten. Sie hat auch beschlossen, mittels einer Motion den Bundesrat zu beauftragen, eine vertiefte Prüfung der Bundesausgaben vorzunehmen und uns im Parlament auf Basis eines umfassenden Berichtes Antrag zu stellen. Er soll nicht nur ungebundene Ausgaben, sondern auch gebundene Ausgaben kürzen können. Ich meine, es sollten dabei nicht nur die Aufgaben geprüft werden. Die Prüfung sollte vielmehr auch den Personalaufwand einschliessen.

Zudem, gerade wenn ich die Digitalisierung anspreche, ist es so, dass wir Hunderte von Millionen Franken für die Digitalisierung ausgeben. Was aber fehlt, sind die Synergieeffekte, die dann zurückgespielt werden. Diese Synergieeffekte müssen zukünftig besser ausgewiesen werden. Wir sollten auch schauen, was die Kreditbeschlüsse bewirken und was mit der Digitalisierung eingespart werden kann.

Ich schliesse mit diesen Bemerkungen, die mir im Zusammenhang mit der Rechnungslegung eben noch wichtig schienen. Bezüglich Voranschlag und Finanzplan bin ich natürlich für Eintreten und somit für den Mehrheitsantrag.