preparatory:AB 31109
Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2003-03-10
Wortprotokoll
Der Bundesrat hat die Massnahmen von Management und Verwaltungsrat der Swiss zur Kenntnis genommen. Sie sind erlassen worden - das haben Sie gehört -, um das wirtschaftliche Bestehen des Unternehmens in einem weltweit umkämpften Markt in einer ausserordentlich schwierigen Situation zu sichern. In den letzten Monaten hat sich ja die Situation der gesamten Luftfahrtindustrie durch die ökonomische und sicherheitspolitische Lage noch einmal zusätzlich verschärft, in einem Ausmass, das uns wahrscheinlich alle überrascht hat.
Die von der Swiss getroffenen Massnahmen stehen in keinem Widerspruch zu den Zielsetzungen und Erwartungen, die der Bund mit seinem finanziellen Engagement verbunden hat. Nicht wahr: Diese Massnahmen sind ja eine Voraussetzung dafür, dass die Swiss nach einer insgesamt guten Startphase ihre Chancen weiterhin wahren kann. Das Unternehmen hat ja trotz ständiger Kritik mehrfach bewiesen, dass es seine Stärken auch in einer Lage, die sich verschärft hat, erfolgreich ausspielen kann. Diese Stärken sollen mit den Massnahmen abgesichert werden.
Das Ziel der Swiss ist der wirtschaftliche Betrieb einer Fluggesellschaft mit einem signifikanten Langstreckenanteil. Das ist ja das, was wir im nationalen Interesse wollen. Mit dem Aufbau der Swiss verknüpfte Erwartungen, z. B. die angemessene Berücksichtigung der Landesflughäfen, dürfen letztlich nicht dazu führen - so hart das vielleicht klingen mag -, dass das Unternehmen in seiner Existenz bedroht wird, sonst wäre ja selbstverständlich auch das andere nicht mehr möglich.
Bundesrat und Parlament haben stets unterstrichen, dass weitere Bundesgelder für die Swiss nicht infrage kommen. Und ich darf Ihnen auch sagen, dass die Swiss keine weitere Unterstützung verlangt hat.
Auftrag gemäss Bundesbeschluss ist der Aufbau einer wirtschaftlich funktionierenden Fluggesellschaft. Es sind dann im Ingress zwei Wegweiser - einer ist von Ihnen eingebracht worden, ich erinnere mich daran -, die aber subsidiär sind, rechtlich nicht bindend sein können und keine einforderbaren Ansprüche, zumindest in einer existenziellen Situation, darstellen. Das massgebliche Interkontinentalangebot ist der eine Wegweiser - das war ja der Zweck der Übung -, die angemessene Berücksichtigung der Landesflughäfen der andere.
Richtungsweisend ist die im Ingress zum Bundesbeschluss formulierte Vorgabe eines massgeblichen Angebots an interkontinentalen Verbindungen. Diese Vorgabe entspricht überhaupt der sachlichen Begründung für das behördliche Engagement. Wir haben aber immer präzisiert, dass die Formel 26/26 eine Orientierungsgrösse ist und kein starres Korsett darstellen kann. Der Bundesrat hat verschiedentlich ausgeführt - auch im Parlament -, dass die Berücksichtigung der Marktlage und somit Anpassungen vorbehalten bleiben müssen, wobei das Langstreckenangebot prioritär sein muss. Ich habe gesagt: Die Berücksichtigung der Landesflughäfen kann rechtlich nicht bindend sein; das ist kein zusätzlicher Auftrag. Es ist aber eine politische Erwartung, die man nach Möglichkeit erfüllen können sollte, wenn es eben nicht die Frage des Überlebens tangiert. Generell kann "angemessen" also nicht bedeuten, vom Unternehmen die Aufrechterhaltung von Leistungen zu verlangen, die seine Existenz und den Hauptauftrag bedrohen, nämlich den wirtschaftlichen Betrieb einer privaten, nicht staatlichen Unternehmung.
Zur zweiten Frage: Die Swiss ist an die gesetzlichen Bestimmungen betreffend Sozialpläne und an die bestehenden Gesamtarbeitsverträge gebunden. Der Bundesrat hat keinen Grund zu denken, dass sich die Gesellschaft nicht an ihre Verpflichtung halten könnte.
Zur dritten Frage: Der Vertreter des Bundesrates im Verwaltungsrat der Swiss hat die Verantwortung eines normalen Verwaltungsrates. Er ist den gleichen aktienrechtlichen Bedingungen unterworfen; er muss also im Interesse der Gesellschaft denken - er ist nicht Bundesvertreter im Sinne einer OR-Norm, deren Nummer ich jetzt vergessen habe, sondern ein normaler Verwaltungsrat. Dieser Vertreter wird sich für jede effiziente Organisationsform der Unternehmung einsetzen. Er setzt sich mit grossem Engagement dafür ein, damit das Ziel, nämlich der wirtschaftliche Betrieb einer Fluggesellschaft mit einem grossen Langstreckenanteil, erreicht werden kann.
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