Lustenberger Ruedi · Nationalrat · 2003-03-10
Lustenberger Ruedi · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-03-10
Wortprotokoll
Auslöser der Parlamentarischen Initiative der SVP-Fraktion war - Sie haben es gehört - die äusserst delikate Situation, in der sich Bundesrat und Finanzdelegation unmittelbar nach dem Grounding der Swissair im September 2001 befanden. Sie erinnern sich: Im Eilzugstempo sprachen damals Bundesrat und Finanzdelegation mehrere Zahlungs- und Verpflichtungskredite in der Höhe von gesamthaft über 2 Milliarden Franken. Das Parlament stand in der darauf folgenden Session vor einem Fait accompli, wie es Herr Ständerat Dettling während der Debatte in der Kleinen Kammer wohl sehr zutreffend bezeichnete. Das Parlament sah sich neben dem prioritären Abwägen der sachlichen Gründe für oder wider die Kreditgewährung auch noch staatspolitischen Sachzwängen gegenübergestellt. Es geht heute in dieser Debatte nicht darum, zu beurteilen, ob der damalige Entscheid des Bundesrates, der Finanzdelegation und schliesslich unseres Rates richtig war.
Die Parlamentarische Initiative der SVP-Fraktion fordert eine Änderung des Finanzhaushaltgesetzes in zwei Punkten: Im Dringlichkeitsfall soll der Bundesrat, wenn möglich mit der vorgängigen Zustimmung der Finanzdelegation, über eine Finanzkompetenz von 100 Millionen Franken verfügen. Dies gilt sowohl für Zahlungskredite, Artikel 18 des Finanzhaushaltgesetzes, wie auch für Verpflichtungskredite, Artikel 31 des gleichen Gesetzes. Das geltende Recht sieht beim Vorliegen der Dringlichkeit eine unbeschränkte Beschlusskompetenz für den Bundesrat vor.
Bei der Beratung der Parlamentarischen Initiative kam die Mehrheit Ihrer Kommission zum Schluss, dass sich die Zuständigkeit des Bundesrates für dringliche Ausgaben in unbeschränkter Höhe nur schwer mit der verfassungsmässigen Budgethoheit des Parlamentes in Einklang bringen lässt. Wenn es darum geht, Steuergelder in dieser Grössenordnung einzusetzen, zeigt gerade das Beispiel der Swissair die Problematik der demokratischen Legitimation der nach geltendem Recht befugten Entscheidungsgremien auf. Mit den Initianten ist die Kommissionsmehrheit vor allem in Bezug auf die Stossrichtung des Vorschlages einig. Schon der Ständerat hat im Rahmen der Beratung zum Parlamentsgesetz - Sie erinnern sich, vor etwa einem halben Jahr - über die angesprochene Problematik diskutiert. Er kam dann allerdings zum Schluss, dass sich ein solch wichtiges Thema nicht vorschnell in eine Parlamentsrechtsdiskussion einschieben lasse. Zum gleichen Thema liegen übrigens auch zwei Motionen auf dem Tisch unseres Rates, jene der grünen Fraktion (01.3654) und jene unserer Kollegin Vallender (01.3662).
Kernpunkt der Kommissionsberatung war neben der allgemeinen Stossrichtung vor allem die Diskussion über die Limite von 100 Millionen Franken, welche im Initiativtext vorgeschlagen wird. Die Höhe von 100 Millionen Franken erscheint der Kommission in einer ersten Würdigung als an der unteren Grenze angesetzt. Die Vertreter der Initiative erklärten dann auch, dass sich - ich zitiere das Protokoll - "über die Höhe der Obergrenze durchaus diskutieren" lasse. Somit war dieser Streitpunkt mindestens für die erste Phase der Behandlung der Initiative ausgeräumt: Ihre Kommission ist, falls Sie heute Folgegeben beschliessen, beim Weiterbearbeiten nicht an diese Limite gebunden. Dieser Umstand hat denn auch den Kommissionsentscheid wesentlich beeinflusst, weil ihr wie gesagt die Höhe von 100 Millionen Franken tendenziell als zu tief angesetzt erscheint.
Eine Minderheit Ihrer Kommission vertritt die Haltung, dass am geltenden Recht festzuhalten sei, weil die Regierung in dringenden Fällen zu raschem Handeln befähigt sein müsse. Sie schliesst sich der Meinung der Finanzkommission an, die in ihrem Mitbericht wie folgt argumentiert: "Es gehört zur Weisheit unserer Verfassungsordnung, die Frage des Dringlichkeitsrechtes minimal zu erfassen. Die geltende Regelung mit Einbezug der Finanzdelegation hat sich seit hundert Jahren bewährt und namentlich auch in schwierigen Zeiten wie den beiden Weltkriegen die Probe bestanden."
Auch die Kommissionsmehrheit kann der Argumentation der Finanzkommission durchaus folgen. Die Frage ist allerdings, was unter minimaler Erfassung zu verstehen ist. Gerade wegen dieser Fragestellung sieht sich die Kommissionsmehrheit in ihrem Entscheid bestärkt, der Initiative sei Folge zu geben. Sie beantragt Ihnen dies mit 17 zu 5 Stimmen.