Metzler Ruth · Bundesrat · 2003-03-10
Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2003-03-10
Wortprotokoll
Aufgrund von innenpolitischen Erwägungen wurde das Transitabkommen von der senegalesischen Regierung zurückgezogen. Ich habe bereits erklärt, dass die Anstrengungen weitergeführt werden sollen, sowohl um Rückübernahme- wie auch Transitabkommen mit Herkunftsstaaten abzuschliessen und um den Migrationsdialog weiterzuführen. Diese Abkommen bilden Teil einer kohärenten Rückkehrpolitik und werden in Zukunft noch vermehrt zu unabdingbaren Instrumenten, um die Rückkehr von weggewiesenen ausländischen Personen in einem angemessenen rechtlichen Rahmen sicherzustellen.
Mit Rückübernahme- und Transitabkommen werden die Probleme des Wegweisungsvollzuges mittels Dialogs und internationaler Zusammenarbeit zwischen den Herkunfts-, Transit- und Zielstaaten angegangen. Hingegen trägt eine Drittstaatenregelung primär dazu bei, das Asylsystem von Gesuchstellern, die bereits in einem anderen Land hätten Schutz finden können, zu entlasten. Die beiden Instrumente dienen somit unterschiedlichen Zielen.
Der Bundesrat verfolgt weiterhin einen gesamtheitlichen Ansatz in der Migrationspolitik. Dazu setzt er alle notwendigen Instrumente ein, die ihm zur Verfügung stehen, und versucht neue Wege zu gehen, wie sie auch andere europäische Staaten anstreben. Die den Räten vorliegende Teilrevision des Asylgesetzes enthält eine entsprechende Drittstaatenregelung.