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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2022-12-06

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2022-12-06

Wortprotokoll

Wenn die Kantone dezentrale kantonale Behörden bezeichnen können, um über Bauvorhaben ausserhalb der Bauzonen zu [PAGE 1180] entscheiden, dann führt das unweigerlich zu unterschiedlichen Bewilligungspraxen, und zwar zu unterschiedlichen Praxen innerhalb des Kantons. Sie haben recht, Herr Ständerat Salzmann, es gibt heute in der Praxis Unterschiede zwischen den Kantonen. Das wird von den Betroffenen häufig nicht verstanden. Je näher Sie an eine Kantonsgrenze kommen und je mehr sich solche Unterschiede zeigen, als desto stossender werden sie empfunden, das ist so. Warum kann der das, und warum kann man das nicht? Solche Ungleichheiten sollte man jetzt nicht auch noch innerhalb eines einzelnen Kantons schaffen.

Bei den Bewilligungsbehörden und bei den Praxen in den Kantonen ist im Rahmen der Raumplanung und des Bauens ausserhalb der Bauzonen sowieso die ganz grosse Herausforderung, dass unabhängig entschieden wird. Das ist in kleineren Kantonen immer wieder eine Schwierigkeit. Ich war selber Gemeinderätin, zwar in einer grossen Gemeinde, aber der Druck, allenfalls nachzugeben, ist enorm. Es gibt zum Teil auch Behörden, die dann abgewählt werden.

Die Unabhängigkeit zu wahren, ist letztlich im Interesse von allen. Warum ist das so? Bauen ausserhalb der Bauzone ist attraktiv. Der Boden kostet dort vielleicht 10 Franken und in der Bauzone 200, 600 oder auch 2000 Franken. Das erzeugt einen Druck, ausserhalb der Bauzone zu bauen.

Ihre UREK hat das Raumplanungsgesetz intensiv und sehr fundiert diskutiert und eine Revision vorgenommen. Jetzt wird die Diskussion im Nationalrat fortgesetzt. Man hat versucht, so viel zu harmonisieren wie möglich und den Kantonen gleichzeitig auch den nötigen Spielraum zu geben, weil die Situation in den einzelnen Kantonen und Regionen sehr unterschiedlich ist. Aber das ist eine Frage des materiellen Rechts. Sie sprechen jetzt hier über die Organisation, und bei der Organisation, bei der Bewilligung, bei den Fragen der Behördenorganisation müsste eigentlich die Unabhängigkeit im Zentrum stehen; diese sollte sicher nicht noch infrage gestellt oder geschwächt werden.

Die Bestimmungen zum Bauen ausserhalb der Bauzonen sind komplex, sehr komplex, und es ist anspruchsvoll, hier adäquate Antworten zu geben, z. B. wenn es um die Weiternutzung von bestehenden Bauten geht - wir haben ja etwa 600[NB]000 solche Bauten - oder wenn es um neue Bedürfnisse geht. Das heisst, Bewilligungen sollen von einer fachlich kompetenten Behörde unabhängig von allfälligen Pressionen und ohne allfällige anderweitige Abhängigkeiten erteilt werden. Sie haben es erwähnt, das ist auch die Einschätzung des Bundesgerichtes in seinem Urteil aus dem[NB]Jahr[NB]2002,[NB]und[NB]diese[NB]hat gar nichts von ihrer Aktualität verloren.

Dass die Leute unzufrieden sind mit einem Entscheid, ist nicht verwunderlich. Wenn Sie etwas bauen oder etwas verändern möchten und man Ihnen sagt, das gehe jetzt nicht, dann sind Sie unzufrieden mit der Behörde. Aber ich glaube, wir sollten hier unterscheiden. Es gibt diese Unzufriedenheit, aber deswegen sollten wir nicht einfach die Behördenorganisation ändern, sondern sagen: Umso mehr wollen wir fachlich kompetente Behörden, die den entsprechenden Entscheid dann auch erklären können bzw. die vielleicht eine Beratung machen und aufzeigen können, was eine Alternative ist, die im Rahmen des Raumplanungsrechts umsetzbar wäre.

Ich denke also, wir dürfen hier die inhaltlichen Fragen und die Frage der Behördenorganisation nicht vermischen. Das Bauen ausserhalb der Bauzonen ist anspruchsvoll, und umso wichtiger ist es, dass wir Behörden haben, die wie gesagt fachlich kompetent sind, die unabhängig sind. Aber dass die Kantone ihre Beratungs-, ihre Informationsleistungen genügend gut aufstellen und entsprechend auch in den unterschiedlichen Regionen präsent sind und den Leuten diese rechtlichen Vorgaben und Rahmenbedingungen auch erklären können, das ist sicher sehr wichtig.

Wir bitten Sie deswegen, hier nicht die Behördenorganisation zu ändern, sondern allenfalls in den Kantonen die Information und die Begleitung der Leute zu verstärken. Das ist aber nicht Inhalt dieser Motion.