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Fässler Daniel · Ständerat · 2022-12-06

Fässler Daniel · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-12-06

Wortprotokoll

Ich berichte Ihnen im Namen der Kommission über die Motion Salzmann. Unser Rat entschied am 16. März dieses Jahres, die Motion der UREK-S zur Vorberatung zu überweisen. Diese hat sich dann an ihrer Sitzung vom 24. Oktober mit ihr befasst. Sie beantragt Ihnen mit 9 zu 1 Stimmen bei 3 Enthaltungen, die Motion abzulehnen. Eine Minderheit gibt es nicht. Ihnen liegt ein Kommissionsbericht vor.

Der Motionär, unser Ständeratskollege Salzmann aus dem Kanton Bern, möchte mit seiner am 2. Dezember 2020 eingereichten Motion den Bundesrat beauftragen, das Raumplanungsgesetz (RPG) so abzuändern, dass die Kantone für Bauvorhaben ausserhalb der Bauzonen zur Beurteilung der Zonenkonformität sowie für die Erteilung von Ausnahmebewilligungen auch dezentrale kantonale Behörden bezeichnen können. Der Motionär zielt dabei auf grössere und, wie er in seiner Begründung schreibt, heterogene Kantone. Mit der vorgeschlagenen Anpassung des RPG würde diesen Kantonen nach Auffassung des Motionärs die Möglichkeit gegeben - ich zitiere aus seiner Begründung -, "die Baubewilligungspraxis unbürokratischer, sachgerechter, rascher und damit bürgerfreundlicher zu vollziehen".

Gemäss geltendem Recht dürfen Baubewilligungen für Bauvorhaben ausserhalb der Bauzonen nur mit Zustimmung der zuständigen kantonalen Behörde erteilt werden. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme vom 17. Februar 2021 zu Recht darauf hingewiesen, dass Artikel 25 Absatz 2 RPG eine gewisse Dezentralisierung nicht ausschliesst. Die Organisationsautonomie gibt den Kantonen schon heute das Recht zur Dezentralisierung, allerdings in den Grenzen der bundesrechtlichen Vorgaben. Entscheidet sich ein Kanton für eine dezentrale Struktur, hat er die Leitung trotzdem einer weisungsbefugten kantonalen Behörde zu übertragen, damit eine einheitliche und rechtsgleiche kantonale Rechtsanwendung gewährleistet werden kann.

Die Kommission nahm in diesem Zusammenhang vom Urteil des Bundesgerichtes vom 14. August 2002 Kenntnis, welches die damalige Kompetenzordnung im Kanton Bern mit 26 entscheidbefugten Regierungsstatthaltern als mit Artikel 25 Absatz 2 RPG nicht vereinbar bezeichnet hat. Auch in Würdigung dieses Bundesgerichtsurteils schliesst sich die Kommission den Erwägungen des Bundesrates an und[NB]sieht[NB]ebenfalls keinen Handlungsbedarf für eine Rechtsänderung.

Ich komme zum Schluss. Die Kommission beantragt Ihnen mit 9 zu 1 Stimmen bei 3 Enthaltungen, die Motion in Übereinstimmung mit dem Bundesrat abzulehnen. Nochmals: Ein Minderheitsantrag liegt nicht vor.