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Ritter Markus · Nationalrat · 2022-12-06

Ritter Markus · Nationalrat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-12-06

Wortprotokoll

Wir sind praktisch am Ende der Diskussion zu dieser Vorlage. Es kann sein, dass wir heute die Differenzbereinigung sogar abschliessen, je nachdem, welche Mehrheit oder Minderheit sich durchsetzt. Erlauben Sie mir, deshalb nochmals eine Auslegeordnung zu dieser Vorlage zu machen.

Wir reden über eine Steuerreform, die auf Verlangen der OECD/G-20-Staaten eine Mindestbesteuerung von 15 Prozent für Unternehmen mit einem weltweiten Umsatz von über 750 Millionen Euro vorsieht. Dazu müssen wir die Bundesverfassung anpassen, Artikel 197, und vom Prinzip der Gleichmässigkeit der Besteuerung und der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit abweichen beziehungsweise dieses Prinzip über Bord werfen, damit wir die nötige Flexibilität erhalten. Der Bund wird hierzu eine Gesetzgebung und eine Verordnungsanpassung machen. Es handelt sich also um eine Ergänzungssteuer des Bundes und nicht um eine kantonale Steuer.

Dann geht es noch um die Verteilungsfrage: Wer erhält wie viele Mittel und zu welchem Zweck? Die nächste Haltestelle bei dieser Vorlage, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, wird die Volksabstimmung am 18. Juni 2023 sein. Das heisst, dass wir nachfolgend dem Volk erklären müssen, warum wir diese Anpassung vornehmen und ob die Vorlage ausgewogen, gerecht und fair aufgebaut ist.

Wir haben jetzt die Situation, dass vor allem der politische Elefant im Raum, und das ist die Verteilungsfrage zwischen Bund und Kantonen, nicht einer befriedigenden Lösung zugeführt werden kann. Wir haben gesehen, dass der Ständerat mit sehr grosser Mehrheit an einem Verteilschlüssel von 75/25 Prozent festgehalten hat und dass die Bereitschaft, einen Kompromiss mit dem Nationalrat zu finden und hier aufeinander zuzugehen, im Ständerat, bei den Kantonen und bei der Wirtschaft nicht sehr gross ist. Deshalb lohnt es sich wahrscheinlich, nicht mehr viele Runden zu drehen[NB]und[NB]in[NB]der[NB]Differenzbereinigung einen Schritt weiterzukommen.

Ich möchte auch daran erinnern, und da nehme ich das Wort von Kollege Grossen auf, dass der Vorschlag von Bund und Kantonen nicht der Kompromiss des Parlamentes ist. Kompromisse müssen wir hier drin finden, da, wo die politischen Mehrheiten in unserem Land abgebildet werden. Dass die Kantone möglichst viel Geld auf ihrer Seite haben wollen, dafür habe ich Verständnis. Wir müssen aber Lösungen finden, die dann im Volk mehrheitsfähig sind. Da stehen wir noch an einem anderen Ort.

Für die Volksabstimmung möchte ich Ihnen verschiedene Anliegen und Aufträge mitgeben. Dem Bundesfinanzminister oder seiner Nachfolgerin bzw. seinem Nachfolger möchte ich mitgeben, dass es wichtig sein wird, zu erklären, warum wir in einer Lage, in der wir für die Budgets 2024 und 2025, auch 2026 und 2027 Geld suchen, ohne Weiteres auf 400 Millionen Franken verzichten können, während wir daneben eben nach jedem Franken suchen.

Dann ist es mir ein Anliegen, heute auch daran zu erinnern, dass es dreissig Jahre her ist seit dem EWR-Nein. Seit dieser Zeit ist bei den Wählerinnen und Wählern der SVP sehr stark verankert, dass man sich vom Ausland nichts vorschreiben lässt und auf die Eigenständigkeit der Schweiz setzt. Das ist auch gut so. Ich bitte die SVP einfach, dann ihren Wählerinnen und Wählern auf den 18. Juni hin zu erklären, warum wir uns hier diesem OECD-Diktat beugen müssen und warum sie ein Ja zu dieser Reform einlegen sollen. Denn die Zustimmung der Wählerinnen und Wähler der SVP wird es brauchen.

An die FDP hätte ich auch einen Wunsch anzubringen: Wir verteilen hier die Gelder. 75 Prozent sollen dann an die Kantone gehen. Bis jetzt konnte noch niemand schlüssig sagen, wie die Kantone, die diese Gelder bekommen - vor allem jene zwei, die 40 Prozent der Mittel, die an die Kantone gehen, erhalten -, diese Mittel einsetzen wollen. Ich möchte Ihnen folgenden Ratschlag geben: Das Senken der Steuern für die natürlichen Personen und Cashback-Zahlungen für Unternehmen sind dann keine guten Argumente!

Dann habe ich noch zwei gute Ratschläge für den Abstimmungskampf an die Finanzdirektoren, die sicher auch zuschauen, erstens: Schliessen Sie bitte die Reihen. Mindestens der bevölkerungsreichste Ostschweizer Kanton, St. Gallen, und auch der Kanton Bern sehen die Sache anders. Wenn Sie mit solchen Kantonen, die das Anliegen nicht mittragen, in den Abstimmungskampf gehen, dann wird es sehr schwierig.

Das Zweite, was ich Ihnen mitgeben möchte, ist, dass Sie gut erklären können müssen, wieso Zug und Basel-Stadt 40 Prozent der Mittel, die an die Kantone gehen, bekommen, warum die anderen praktisch leer ausgehen und was der[NB]Vorteil[NB]daran[NB]sein[NB]soll, wenn die Mittel so einseitig verteilt werden.

Wenn die Kantone dann drohen, wie sie es uns gegenüber gemacht haben, indem sie gesagt haben, sollten wir nicht zustimmen, hätten sie einen Plan B in der Schublade und führten Staffeltarife ein, möchte ich den Kantonen Folgendes in Erinnerung rufen: Wir machen diese Verfassungsanpassung, um genau das Problem zu lösen. Wenn sie Staffeltarife einführen können, könnten sie das ohne Verfassungsänderung tun.

Ich komme zum Schluss: Mir ist es ein Anliegen, dass wir hier in diesem Rat wieder kompromissfähig werden. Wir müssen aufeinander zugehen, wir müssen einander zuhören, und wir müssen bei Vorlagen wie dieser, die per se schwierig sind, die per se viele Pferdefüsse haben, den Konsens im Rat finden und die verschiedenen Anliegen auch aufnehmen und dann breite Mehrheiten finden. Diese Vorlage ermöglicht das nicht. [PAGE 2173]