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Dittli Josef · Ständerat · 2022-12-06

Dittli Josef · Ständerat · Uri · FDP-Liberale Fraktion · 2022-12-06

Wortprotokoll

Wir haben gegenüber dem Nationalrat noch eine Differenz beim Covid-Gesetz. Es ist allerdings eine gewichtige Differenz, es geht um das Testregime und die Übernahme der Testkosten. Sie erinnern sich: Der Bundesrat wollte das Testregime ursprünglich den Kantonen übertragen und bis Mitte 2024 weiterführen. Der Nationalrat will zwar auch eine Weiterführung bis 2024, aber er hat entschieden, das Testregime und die Finanzierung beim Bund zu belassen. Wir haben letzte Woche hier entschieden, das Testregime nur dann weiterzuführen, wenn es eine besondere Lage gibt. Gibt es keine besondere Lage, soll man per 1. Januar 2023 zum normalen Regime, zum Regime vor Covid, übergehen. Der entsprechende Antrag obsiegte gegenüber dem Antrag der Kommissionsmehrheit. Die Kommissionsmehrheit wollte das Regime damals bis zum 31. März 2023 weiterführen.

Der Nationalrat hat gestern genau diesen im Ständerat unterlegenen Antrag wieder aufgenommen und angenommen. Der Nationalrat hat entschieden, dass das heutige Testregime bis zum 31. März 2023 weitergeführt werden soll. Er will damit das System nicht mitten im Grippewinter unterbrechen, die Testkapazitäten erhalten und so auch die statistische Erfassung noch bis Ende März aufrechterhalten. Die Kosten für diese drei weiteren Monate belaufen sich grob geschätzt auf 100 Millionen Franken.

Wir haben heute Morgen in der Kommission intensiv diskutiert, insbesondere darüber, ob wir an unserem Beschluss mit der besonderen Lage festhalten wollen. Wir sind zu einer anderen Lösung gekommen. Die Lösung mit der besonderen Lage hat eben auch ihre Tücken; sie hat gewisse Nachteile und stellt ein Präjudiz gegenüber einer Anpassung des Epidemiengesetzes dar, einen Automatismus, den man nicht will. Sie beinhaltet für sämtliche Akteure einen Anreiz, die ganzen Kosten, falls eine besondere Lage eintritt, einfach dem Bund zu überwälzen.

Aus diesen Überlegungen hat die Kommissionsmehrheit einen ganz pragmatischen Entscheid gefällt: Anstatt am 31.[NB]März 2023 aufzuhören und zum alten Regime überzugehen, hat sie entschieden, schon per 31. Dezember dieses Jahres aufzuhören und ab 1. Januar 2023 das ordentliche Regime anzuwenden. Das ist ganz pragmatisch, hat keine Pferdefüsse, und es entstehen keine Zusatzkosten. Wer sich ab dem[NB]1.[NB]Januar 2023 testen lassen will, kann dies selbstverständlich weiterhin tun. Wenn der Test unter das KVG fällt, das heisst, wenn Beschwerden bestehen usw., werden die Kosten von der Krankenversicherung übernommen. Wenn aber einer in die Ferien will oder den Test sonst machen will, dann bezahlt er ihn halt selber. Es wird im ordentlichen Regime laufen, wie vor Covid. Das ist der Antrag der Mehrheit.

Mit 7 zu 5 Stimmen hat die Kommission entschieden, per 31. Dezember mit dem heutigen Testregime aufzuhören und per 1. Januar 2023 zum ordentlichen, also zum ursprünglichen Regime überzugehen und damit keine weiteren Kosten entstehen zu lassen. Aus Sicht der Kommission erlaubt die Situation dies; das sage ich auch aufgrund der Informationen, die wir hatten. Wir haben auch festgestellt, dass selbst der Bundesrat mit dieser Lösung leben kann. Die Minderheit übernimmt den Entscheid des Nationalrates und beantragt, per 31. März 2023 aus dem Regime auszusteigen.

Ich bitte Sie, hier nun ganz pragmatisch dem Antrag der Mehrheit zu folgen.