Hegglin Peter · Ständerat · 2022-12-06
Hegglin Peter · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-12-06
Wortprotokoll
Ich empfehle Ihnen, der Mehrheit der Kommission zu folgen und die Differenz in diesem Punkt beizubehalten. Diese Differenz ist über 120 Millionen Franken wert - 120 Millionen Franken, die Sie einsparen können, wenn Sie der Mehrheit Ihrer Kommission folgen. Gewisse Stimmen sagen, man würde nun abrupt etwas stoppen. Zugleich muss man sich aber auch fragen, was denn wirklich ändern würde, sprich, was sich für die Leute ändern würde.
Seit dem 1. April dieses Jahres sind wir wieder in der normalen Lage. Seit April haben wir pro Monat 130 Millionen Franken fürs Testen ausgegeben. Das macht 1,2 Milliarden Franken in diesem Jahr und in dieser Zeit der normalen Lage. Doch welche Folgen hat das für Personen gehabt, die sich testen liessen? Keine. Keine Person musste sich in Isolation begeben, keine Person hatte irgendeine Auflage zu [PAGE 1199] gewärtigen. Das Testregime nun einfach bis Ende März 2023 weiterzuführen und nochmals 130 Millionen Franken pro Monat auszugeben, macht meiner Meinung nach keinen Sinn. Wir stoppen lediglich das Testregime. Für die Einwohnerinnen und Einwohner ändert sich dadurch nicht viel. Klar, sie können nicht mehr einfach testen gehen - aber wofür soll man überhaupt testen gehen, wenn es keine Folgen hat?
Ebenfalls seit April dieses Jahres sind aus den Testergebnissen keine Massnahmen mehr abgeleitet worden. Ich finde, nicht mehr zu testen, ist kein Verlust an Lebensqualität. Bis Ende März 2023 wird es auch vom Bund her keine Massnahmen geben, auch wenn der Testverlauf ein bisschen negativer oder positiver sein sollte; es wird sich nichts ändern. Ich glaube schon, dass wir irgendeinmal wieder zu einem kostenbewussten Umgang zurückfinden sollten, je früher, desto besser.
Aus diesen Gründen halten wir am Beschluss unserer Beratung vom 29. November fest. Denn damals haben wir beschlossen, dass der Bund die Tests nur in einer besonderen Lage zahlen soll - nur dann! Dieser Beschluss würde schon am 1. Januar 2023 in Kraft treten. Wir bekräftigen also einfach den Beschluss vom 29. November, welchen wir mit 30 zu 15 Stimmen gefasst haben.
Ich empfehle Ihnen, der Mehrheit zu folgen.