Noser Ruedi · Ständerat · 2022-12-06
Noser Ruedi · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2022-12-06
Wortprotokoll
Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates hat sich an ihrer Sitzung vom 10. November 2022 mit der von Ständerätin Céline Vara am 7. Dezember 2021 eingereichten Motion befasst, die ihr der Rat am 28. Februar zur Vorberatung zugewiesen hat. Mit dieser Motion wird der Bundesrat beauftragt, eine Verordnung zum Schutz der Lebewesen vor dem schädlichen Einwirken von Lichtverschmutzung auszuarbeiten und sich dabei auf Artikel 1 des Bundesgesetzes über den Umweltschutz zu stützen, wonach Menschen, Tiere, Pflanzen und ihre Lebensgemeinschaften und Lebensräume gegen schädliche oder lästige Einwirkungen zu schützen seien.
Ihre Kommission beantragt Ihnen mit 7 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Motion abzulehnen. Es gibt eine Minderheit, diese wird ihre Ansicht dann selbst vertreten.
Im Motionstext lesen Sie, dass die Lebensräume gegen schädliche oder lästige Einwirkungen von Licht zu schützen seien. Ihre Kommission ist sich der Problematik der Lichtverschmutzung bewusst. Die Kommissionsmehrheit erachtet es jedoch als unrealistisch, objektive und schweizweit einheitliche Emissionsgrenzwerte festzulegen. Ich möchte Ihnen da noch eine Aussage der Verwaltung vorlesen: "Eine Aussage darüber, bei welchen Beleuchtungssituationen oder -intensitäten mit einer generellen Gefährdung von Tieren und Pflanzen zu rechnen ist, ist demnach nicht möglich [...]." Auch reagieren Tiere sehr unterschiedlich auf Licht. Es ist darum nicht möglich, irgendwelche Grenzwerte zu bestimmen. Es wäre eine Unmöglichkeit, solche Grenzwerte zu bestimmen.
Wenn Sie ehrlich sind und sich Ihr eigenes Lichtempfinden in Erinnerung rufen, dann kommen Sie nämlich zum selben Schluss. Selbstverständlich ist es lästig, wenn Sie den Nachthimmel betrachten wollen und andere Lichteinflüsse auf Sie zukommen. Aber dasselbe Licht kann unter Umständen Sicherheit ausstrahlen, wenn Sie in einer Stadt im Dunkeln um Mitternacht nachhause laufen. Mit einem Grenzwert zu bestimmen, ob ein Sportanlass oder eine Winterskifahrt usw. mit Flutlicht lästig oder nötig ist, könnte eine ziemlich grosse Bürokratie auslösen.
Die Lichtempfindlichkeit von uns Menschen ist sehr verschieden und hängt davon ab, wo wir gerade sind, also vom Wohnort, und auch von unseren Lebensgewohnheiten. Es ist deshalb eigentlich der richtige Weg, wie das der Bundesrat in seiner Stellungnahme geschrieben hat, dass man die Ausführungsbestimmungen, die dafür sorgen, dass man möglichst wenig Lichtverschmutzung hat, den Kantonen und Gemeinden überlässt und dass man den Kantonen und Gemeinden Vollzugshilfen zur Verfügung stellt.
Das hat der Bundesrat nämlich aufgrund dessen gemacht, was das Bundesgericht entschieden und reklamiert hat. Ich gehe davon aus, dass der Vertreter der Minderheit dieses Bundesgerichtsurteil dann noch zitieren wird. Die Hauptaussage des Bundesgerichtsurteils von damals ist aber, dass man die Behörden für diese Massnahmen sensibilisiert und schaut, dass die Gemeinden und die Kantone dafür sorgen, dass sie Reglemente haben, um das Licht möglichst richtig zu handhaben.
Sie wissen das: Es gibt unterdessen zum Beispiel auch Strassenbeleuchtungen, die heller leuchten, wenn man vorbeiläuft, und etwas weniger hell leuchten, wenn niemand am Vorbeilaufen ist; die Technologien dazu sind vorhanden. Ich gestatte mir noch die Bemerkung: Die aktuellen Strompreise werden dazu führen, dass man das noch etwas schneller umsetzen wird.
Darum möchte ich Ihnen empfehlen, diese Motion abzulehnen. Wenn sogar das betreffende Bundesamt, das ja dafür bekannt ist, nicht unbedingt regulierungsscheu zu sein, uns sagt, es könne keine Regulierung machen, dann ist es wohl am Rat, klug zu entscheiden und diese Motion nicht anzunehmen.