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Steinemann Barbara · Nationalrat · 2022-12-06

Steinemann Barbara · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-12-06

Wortprotokoll

Im Februar 2017 hat die Stimmbevölkerung der Schweiz mit 60 Prozent Ja-Anteil der erleichterten Einbürgerung von Jungen der sogenannten dritten Generation zugestimmt, die damals mit 25[NB]000 Betroffenen beziffert wurde. Es sind also noch keine fünf Jahre seit Inkrafttreten vergangen, und schon glauben gewisse Lobbygruppen der Migranten und die Mehrheit der Linken, Schwachstellen ausfindig gemacht zu haben. Sie zeigen sich ob des geringen Interesses am erleichterten Verfahren enttäuscht.

Welche Hinweise gibt es dafür, dass sich die 25[NB]000 Personen alle einbürgern lassen wollen? Letztes Jahr waren es 1006 Gesuche und 840 Personen, die so erleichtert eingebürgert wurden. Es ist also nicht so, dass die Angehörigen der sogenannten dritten Generation nicht von dieser Möglichkeit Gebrauch machen würden. Es gibt aber auch ein Recht, sich nicht einbürgern zu lassen.

Bereits vor fünfzehn Jahren hatte eine Studie von Avenir Suisse festgestellt, dass rund die Hälfte der hier lebenden Ausländer die Voraussetzungen für die ordentliche Einbürgerung zwar erfüllt, indes aber gar nicht das Bedürfnis verspürt, den roten Pass zu erwerben. Mitteleuropäer und gut qualifizierte Ausländer aus Industriestaaten ausserhalb von Europa weisen dabei wesentlich geringere Einbürgerungsraten auf. Warum sollte das bei den jungen Menschen heute anders sein?

Die Schweiz muss sich punkto Verfahren, das zum roten Pass führt, nichts vorwerfen lassen. Die Gebühren sind heute tief, der Rechtsstaat korrigiert Entscheide der Gemeinden und der Kantone in der Regel zugunsten der Gesuchsteller. Seit dreissig Jahren erlaubt die Schweiz die doppelte und mehrfache Staatsangehörigkeit. Seither hat sich die Zahl der Einbürgerungen vervielfacht.

Die Schweiz stellt bereits heute sehr geringe Anforderungen, und insbesondere kennt sie das Erfordernis der Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit nicht. In vielen anderen Staaten, vor allem in jenen im ehemaligen Osten, müssen sich die Einbürgerungswilligen kompromisslos für einen einzigen Pass entscheiden. Die meisten Länder Europas, darunter Deutschland, tolerieren den zweiten Pass bloss. Beides fordert die Schweizer Gesetzgebung nicht.

Schon heute befindet sich die Schweiz in der Spitzengruppe der einbürgerungsreichsten europäischen Länder: Sie hat 4 Einbürgerungen auf 1000 Einwohner; der EU-Durchschnitt beträgt gerade einmal 1,7 auf 1000. Unser Pass war noch nie so einfach zu haben wie heute: Jährlich werden 40[NB]000 Personen Neubürger. Gut integrierten Ausländern dürfte die Einbürgerung ohnehin keinerlei Probleme bereiten.

Die Mehrheit der SPK beklagt einen Formularkrieg in Bezug auf das vereinfachte Verfahren. An dieser Stelle sei der Hinweis erlaubt, dass alle Bürger mit der Bürokratie zu kämpfen haben; fragen Sie die Gewerbetreibenden. Warum sollte das Formalismusproblem jetzt einfach bei den Einbürgerungswilligen zum Politikum werden? Das ist nicht ganz einzusehen.

Es besteht kein Grund, auf bestimmte Abklärungen zu verzichten. Nur eines von vier Grosselternteilen muss in der Schweiz ein Aufenthaltsrecht besessen haben. Dies muss man nicht belegen, sondern nur glaubhaft machen können. Die Hürden sind also sehr tief, wie uns die Verwaltung bestätigt hat. Die laufende Digitalisierung kommt den Personen aus der dritten Generation zudem entgegen.

Mit der Forderung, die Alterslimite von 25 Jahren infrage zu stellen, steht die SPK-Mehrheit im Widerspruch zum Volksentscheid von 2017. Diese Altershöchstgrenze ist nicht willkürlich, sondern im Hinblick auf die Umgehungsmöglichkeit der Wehrpflicht ganz bewusst so gesetzt worden. Der Stimmbürger hat so entschieden, und wir sollten nicht nach so kurzer Zeit die Spielregeln ändern.

Geben Sie daher dieser parlamentarischen Initiative der SPK keine Folge.