Tuena Mauro · Nationalrat · 2022-12-06
Tuena Mauro · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-12-06
Wortprotokoll
Wir mussten kurzfristig einen Abtausch machen. Ich spreche hier als Kommissionssprecher, weil Frau Fiala krank ist. Ich wünsche ihr gute Besserung und hoffe, sie bald wieder in diesem Saal als Kollegin zu begrüssen.
Meine parlamentarische Initiative 20.465, "Gesicherte Unterbringung von staatsgefährdenden Personen", ist immer noch in der ersten Phase. Diese parlamentarische Initiative wurde am 23. September 2020 eingereicht, im Nachgang zu einem terroristischen Akt, der am 12. September 2020 in Morges im Kanton Waadt verübt worden war.
Die parlamentarische Initiative verlangt eine gesicherte Unterbringung von staatsgefährdenden Personen. Wir haben über diese Massnahme bereits, aber nicht intensiv am Rande der Beratung des Bundesgesetzes über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT) gesprochen. Obwohl die Kantone einen solchen Artikel gewünscht hatten, hat man ihn aus dem PMT herausgenommen, weil es ein einziges - das möchte ich betonen: ein einziges - Gutachten von einem Professor Donatsch gab, wonach die Massnahme möglicherweise nicht mit der Menschenrechtskonvention kompatibel ist. Ich habe bereits angekündigt, dass ich diesen Punkt wiederaufnehmen und separat klären lassen möchte. Ich möchte Sie im Namen der Kommissionsmehrheit bitten, in der zweiten Phase intensiv zu klären, wie es mit der Übereinstimmung mit der Menschenrechtskonvention aussieht.
Diese parlamentarische Initiative hat in der ersten Phase in der SiK-N bei der ersten Abstimmung eine Mehrheit erhalten und ist dann der RK-S vorgelegt worden. Diese hat ganz kurz darüber diskutiert; es gab dann keinen Antrag, die Initiative zu unterstützen. Es gab nicht einmal eine Abstimmung. Darüber war ich etwas enttäuscht. Die parlamentarische Initiative ist dann wieder zu unserer Kommission zurückgekommen. Diese hat sie dann nochmals diskutiert. Das ist der Grund, warum sie heute hier nochmals bei Ihnen landet.
Die Kommission hat dieser parlamentarischen Initiative mit 13 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung Folge gegeben. Die Gegner führten als Argument die Inkompatibilität mit der Europäischen Menschenrechtskonvention auf und fügten hinzu, dass wir das Thema schon im Rahmen der Beratung des Bundesgesetzes über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus beraten hätten. Die Befürworter argumentierten, dass die parlamentarische Initiative jetzt in der zweiten Phase nochmals intensiv diskutiert werden könne. Dies ist wesentlich, weil erstens lediglich ein Gutachten vorliegt und zweitens - es ist mir wichtig, dass Sie das verstehen - dieses Ansinnen den Wünschen der Kantone entspricht, welche das klar gesagt haben, als das PMT sich in der Vernehmlassung befunden hat.
Aus diesem Grund beantragt Ihnen eine Mehrheit der Sicherheitspolitischen Kommission, diese parlamentarische Initiative hier in der ersten Phase jetzt zu unterstützen, damit man die Diskussionen überhaupt erst führen kann.