Flach Beat · Nationalrat · 2022-12-06
Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2022-12-06
Wortprotokoll
Von 1979 bis 1997 sind über 880 Kinder illegal aus Sri Lanka in die Schweiz gebracht und hier adoptiert worden. Das geschah teilweise über regelrechte Babyfarmen, Vermittlerorganisationen, die kleine Kinder sozusagen auf Bestellung organisierten. Es entstand ein diffuses Netz, das von Adoptionsstellen, Stiftungen und Vermittlern betrieben wurde, in der Schweiz, aber auch im Ausland.
Diesen adoptierten Menschen, die heute als Erwachsene in der Schweiz leben, muss die Möglichkeit gegeben werden, die Wurzeln ihrer Existenz zu finden, indem sie zumindest den Kontakt zu ihren leiblichen Eltern knüpfen können. Problematisch hierbei ist, dass viel Zeit vergangen ist. Die Adoptierten sind heute erwachsen, während auch ihre leiblichen Eltern in der Zwischenzeit ein fortgeschrittenes Alter erreicht haben dürften. Es eilt also, wenn sie ihre leiblichen Eltern finden wollen.
Die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) hat an ihrer Sitzung vom 31.[NB]Januar 2020 den Kantonen als Sofortmassnahme empfohlen, den Betroffenen möglichst einfach und unkompliziert Zugang zu den Dokumenten zu gewähren, welche sie bei der Herkunftssuche unterstützen könnten. So soll der Zugang zu solchen Dokumenten für die Herkunftssuche möglichst von Kosten und Gebühren befreit werden. Zudem sollen die kantonalen Verwaltungen neutrale und fachlich nicht mit Adoptionen befasste Stellen bezeichnen, an welche sich die betroffenen Personen wenden können,[NB]beispielsweise[NB]die[NB]Staatsarchive[NB]der verschiedenen Kantone.
Bei diesem Thema sind aber dem staatlichen Handeln und der Hilfe und Unterstützung bei der Suche Grenzen gesetzt. So könnten Personen, die in diesem Zusammenhang bereits schlechte Erfahrungen mit den Behörden gemacht haben, sich natürlich davon abwenden. Andere grosse Hürden sind ebenfalls zu nehmen, um auf diesem Weg erfolgreich zu sein. Darum haben sich Betroffene bereits zusammengetan und private Organisationen gegründet, die versuchen, Unterstützung bei der Herkunftssuche im Heimatland zu finden. Diese Bestrebungen werden von allen Seiten[NB]unterstützt,[NB]zumal[NB]diese[NB]Arbeit[NB]schnell und unkompliziert erfolgt.
Auch der Bericht des Bundesrates vom 11. Dezember 2020 kam zum Schluss, dass die kantonalen und eidgenössischen Behörden für die Probleme der illegalen Adoptionen aus Sri Lanka mitverantwortlich sind, was es rechtfertigen würde, dass sich der Bund auch finanziell an der Unterstützung privater Organisationen beteiligen würde.
Diese privaten Organisationen sind für die Behörden und die Betroffenen von unschätzbarem Wert, weil sie die Erfahrungen und Kontakte aufgebaut haben, weil sie sich aufgrund der Menge der Gesuche mit entsprechenden Anträgen ein Know-how aufgebaut haben, das den kantonalen Stellen fehlt. Es wäre wirklich sehr schade, auf diese unschätzbare Ressource zu verzichten, zumal die Kantone, die nach Schweizer Recht für die Herkunftssuche zuständig sind, oft nicht die Ressourcen, Mittel und Erfahrungen haben, um in den verschiedenen Herkunftsländern nach den Verwandten zu suchen. Daher haben diese Organisationen eine wichtige ergänzende Rolle zu den kantonalen Behörden und haben eine entscheidende Bedeutung.
Das derzeitige Problem besteht jedoch darin, dass diese privaten Organisationen heute keine finanzielle Unterstützung erhalten können. Dem Bund fehlt schlicht und ergreifend eine gesetzliche Grundlage. Diese gesetzliche Grundlage will Ihre Kommission für Rechtsfragen mit einem relativ einfachen Eingriff in das Haager Adoptionsübereinkommen im Bundesgesetz festhalten, wo dann neu geregelt sein soll, dass der Bund finanzielle Hilfe zur Suche leisten kann - immer dann natürlich, wenn die Kantone dies ebenfalls unterstützen.
Der parlamentarischen Initiative wurde von Ihrer Kommission für Rechtsfragen im April 2022 mit 16 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen Folge gegeben. Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates hat am 6. September 2022 dann leider mit 7 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen beschlossen, der Initiative keine Folge zu geben. Ihre Kommission hat am[NB]21.[NB]Oktober 2022 aber wiederum einstimmig an ihrem Beschluss festgehalten, weil sie diesen Handlungsbedarf immer noch sieht und keine andere Lösung in Aussicht gestellt ist.
Ich bitte Sie deshalb namens der einstimmigen Kommission, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben.