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AB 311808

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2022-12-12

Wortprotokoll

Das Mehrwertsteuergesetz sagt, welcher Steuersatz für welche Leistung gilt. Das Mehrwertsteuergesetz enthält ebenfalls eine Aufzählung, welche Leistungen unter die Steuerausnahme fallen. Gleiche Leistungen werden steuerlich gleich behandelt. Es gibt keine Unterschiede. Der Fragesteller macht keine Angaben, welche Leistungen der Stiftung Ostschweizer Kinderspital mit einem höheren Mehrwertsteuersatz als bei den Kantonsspitälern belegt werden sollen. Der Bundesrat könnte sich mit Blick auf das Steuergeheimnis aber ohnehin nicht dazu äussern. [PAGE 2232]