Maurer Ueli · Bundesrat · 2022-12-12
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2022-12-12
Wortprotokoll
Elektrofahrzeuge sind gemäss Artikel 1 der Automobilsteuerverordnung von der Automobilsteuer ausgenommen. Damit wird die Elektromobilität gefördert. Die Aufhebung der Steuerbefreiung wäre eine Möglichkeit, mehr Mittel für den Bundeshaushalt zu generieren.
Bei der E-Mobilität hat in den letzten Jahren eine exponentielle Entwicklung eingesetzt. Im Jahr 2030 dürfte der Anteil der Elektroautomobile an den neuen Inverkehrsetzungen bei etwa 90 Prozent liegen. Daraus ergeben sich kumulierte Steuerausfälle in den Jahren 2025 bis 2030 von rund 2 Milliarden Franken. Die Automobilsteuer beläuft sich auf 4 Prozent des Importwerts. Die Einnahmen sind gemäss Verfassung vollständig für den NAF zweckgebunden. Weil aber der Fonds durch die Aufhebung der Steuerbefreiung mehr Mittel erhalten würde, könnte die Einlage aus der Mineralölsteuer gekürzt werden, ohne dass die Strassenfinanzierung darunter leiden würde. Der Haushalt könnte damit ab 2025 um 150 bis 200 Millionen Franken entlastet werden.