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Maurer Ueli · Bundesrat · 2022-12-12

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2022-12-12

Wortprotokoll

Zur ersten und vierten Frage: Etwaige Massnahmen gegenüber den Gesellschaften der FTX-Gruppe mit Sitz in der Schweiz bestimmen sich nach dem Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) und dem Schweizer Zivilprozessrecht. Die kantonalen Konkursämter und Gerichte sind dafür zuständig. Für etwaige Straftaten in der Schweiz, insbesondere Konkursdelikte, gilt das Schweizer Strafrecht. Dieses wenden die zuständigen Strafbehörden an; das sind primär die kantonalen Strafbehörden. Die zuständigen Behörden können öffentlich informieren, wenn dies erforderlich und mit dem Amtsgeheimnis vereinbar sein sollte.

Zur zweiten Frage: Sofern eine von der Finma bewilligte Bank vom Konkurs einzelner Gesellschaften der FTX-Gruppe betroffen ist, wird die Finma, sofern erforderlich, die notwendigen Massnahmen treffen. Die Finma als unabhängige Aufsichtsbehörde kann öffentlich informieren, wenn dies erforderlich und mit dem Amtsgeheimnis vereinbar sein sollte.

Zur dritten Frage: Die Finma kann im Einzelfall bei beaufsichtigten Instituten Massnahmen anordnen, wenn dies gemäss Gesetz erforderlich ist. Die Ereignisse im Kryptosektor in diesem Jahr haben gezeigt, dass sich der Konkurs einzelner Akteure im Kryptosektor nicht in wesentlichem Umfang negativ auf die Finanzstabilität im traditionellen Finanzsektor auswirkt. Die Verbindungen zwischen dem Kryptosektor und dem traditionellen Finanzsektor sind weiterhin gering. Dies hat auch die Analyse des Financial Stability Board vom Februar dieses Jahres bestätigt.