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preparatory:AB 311823

Berset Alain · Bundesrat · Freiburg · 2022-12-12

Wortprotokoll

Der Bundesrat wird wie bis anhin die verschiedenen Eigenschaften von Tabakprodukten oder elektronischen Zigaretten so weit wie möglich bei zukünftigen Regulierungen berücksichtigen. Erst kürzlich hat der Bundesrat die Botschaft zur Änderung des Tabaksteuergesetzes an das Parlament überwiesen. Dabei soll die zu erhebende Steuer dem geringeren Schädlichkeitspotenzial von elektronischen Zigaretten Rechnung tragen und entsprechend tiefer sein als bei klassischen Tabakzigaretten. Weiter sieht das vom Parlament am 1. Oktober 2021 verabschiedete Tabakproduktegesetz vor, dass gerauchte Produkte abschreckende Bildwarnhinweise tragen müssen, rauchlose Produkte hingegen nicht.

Es ist vorgesehen, die Vernehmlassung zur Umsetzungsverordnung nächstes Jahr zu eröffnen. Das Gesetz wird zusammen mit dieser Verordnung 2024 in Kraft treten. Die Wirkung des neuen Gesetzes soll mit einer Evaluation überprüft werden. Inwiefern künftig weitere nach Risikoprofil abgestufte Regelungen nötig sind, hängt ebenfalls von den Ergebnissen dieser Evaluation ab.