Pelli Fulvio · Nationalrat · 2003-03-11
Pelli Fulvio · Nationalrat · Tessin · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-03-11
Wortprotokoll
In der zweiten Hälfte der Achtzigerjahre hat sich der Kanton Tessin die Frage gestellt, wie es möglich wäre, die fiskalischen Einkünfte zu vergrössern. Man wusste, dass auf inländischen und ausländischen Banken viel Schwarzgeld deponiert war, welches deklariert werden könnte und sollte. Da eine Generalamnestie auf Bundesebene nicht durchsetzbar war, wurde eine einfache und pragmatische Lösung gesucht und eingeführt: Im Zeitpunkt des Todes eines Steuerpflichtigen können die Erben, sofern sie gutgläubig sind - ich wiederhole: nur sofern sie gutgläubig sind! -, die bis zum Erbfall dem Fiskus vorenthaltenen Kapitalien im Steuerinventar anmelden. Die Anmeldung hat zur Konsequenz, dass die Erben für die Bundessteuer die Busse und die volle Nachsteuer inklusive Verzinsung zu bezahlen haben. Hingegen wird auf eine kantonalrechtliche Busse sowie auf die kantonalrechtliche Nachsteuer verzichtet. Die Einführung dieses Systems fand aus zwei Gründen eine breite Akzeptanz:
1. Die Befreiung von der Pflicht zur Nachsteuer setzt die Gutgläubigkeit der Erben voraus.
2. Gleichzeitig wurde eine Erhöhung der Verjährungsfristen von fünf auf zehn Jahre eingeführt, was eine Verdoppelung der zu bezahlenden Nachsteuern bedeutet. Der Erschwerung der Strafe steht somit für die Erben die Befreiungsmöglichkeit gegenüber.
Dem beschriebenen System war am Anfang kein grosser Erfolg beschieden. Es blieb eher unbekannt. Aber seit 1993 hat sich die Situation geändert. Heute, zehn Jahre später, können wir feststellen, wie effizient das System ist. Zwischen 1993 und 2002 wurden im Tessin etwas weniger als 1 Milliarde Franken - genau waren es 898 Millionen Franken - angemeldet. Zwischen 1993 und 1999 waren es durchschnittlich 60 Millionen Franken pro Jahr, in den letzten drei Jahren allein aber mehr als das Doppelte, obwohl für die Jahre 2001 und 2002 infolge des Inkrafttretens der Revision des Steuerharmonisierungsgesetzes nicht nur die vollständige Bundessteuer, sondern auch die kantonale Nachsteuer für beide Jahre zu bezahlen war.
Diese Tatsache ist nicht nur ein Hinweis darauf, dass die Tessiner viel Schwarzgeld besitzen. Diese Feststellung gilt mit Sicherheit auch für die anderen Kantone, machen Sie sich da keine Illusionen! Sie ist auch ein klarer Indikator dafür, dass Wille und Wunsch vorhanden sind, dieses Schwarzgeld dem Fiskus zu melden, um es dem Wirtschaftskreislauf wieder zuführen zu können.
Wir erleben eine Finanzkrise, die ohne Zweifel auch nicht zu unterschätzende Konsequenzen für die Bürger nach sich ziehen wird. Angesichts der sich drehenden Spirale im Gesundheitswesen, angesichts der sanierungsbedürftigen Pensionskassen, angesichts der zu festigenden Finanzierung der Invalidenversicherung und der AHV steigt der finanzielle Druck auf die Bürgerinnen und Bürger. Es drohen sogar Steuererhöhungen über die Mehrwertsteuer. Mir scheint es deshalb vernünftig, den Steuerpflichtigen die Möglichkeit zu geben, die Existenz von Schwarzgeld ohne vernichtende Konsequenzen nachzumelden. Der finanzielle Druck auf die Gesamtheit der Steuerpflichtigen würde sich damit vermindern. Deshalb stellt sich die Frage nach einer Amnestie auf Bundesebene immer häufiger. Der Bundesrat hat darüber mehrmals diskutiert und wird bald einen Vorentwurf in die Vernehmlassung schicken, welcher dem Tessiner Modell sehr nahe kommt.
Heute geht es aber nicht darum zu entscheiden, ob eine solche Amnestie auf Bundesebene notwendig und vernünftig ist. Es geht um viel weniger, nämlich lediglich darum zu entscheiden, ob es vom Grundsatz her dem Kanton Tessin [PAGE 208] erlaubt sein soll, mit seinem Erfolg versprechenden und ausgewogenen System weiterzufahren; dies nur vom Grundsatz her, weil wir in einer ersten Phase der Prüfung der Standesinitiative sind. Es geht folglich auch nicht darum, das Modell genau in jener Form anzunehmen, wie es heute ist, denn in der zweiten Phase - bei der konkreten Erarbeitung einer Teilrevision des Steuerharmonisierungsgesetzes - besteht ohne weiteres die Möglichkeit, z. B. eine pauschale Nachsteuer vorzusehen. Heute geht es einzig und allein um die Frage, ob wir die Anstrengungen des Kantons Tessin, die Schwarzgeldwirtschaft zu bekämpfen, zunichte machen wollen oder nicht.
Im Tessin brauchen wir eine Senkung der Schwarzgeldquote. Bitte unterstützen Sie uns in unseren Bemühungen, unsere Erfolg versprechende Strategie weiterzuverfolgen, und stimmen Sie der Minderheit zu.