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von Falkenstein Patricia · Nationalrat · 2022-12-12

von Falkenstein Patricia · Nationalrat · Basel-Stadt · FDP-Liberale Fraktion · 2022-12-12

Wortprotokoll

Eine Zivilprozessordnung hat eine kurze Halbwertszeit. Immer wieder braucht es Anpassungen an die Gegebenheiten der Realität. Langsam nähern wir uns bei diesem Geschäft der Zielgeraden. Wir dürfen heute feststellen, dass die wesentlichen Ziele dieser Revision erreicht werden.

Eine Prozessordnung ist das wichtigste Arbeitsinstrument der Gerichte und der Anwältinnen und Anwälte. Tagtäglich wird sie angewendet. Wir in den Räten sind gehalten, die Klarheit und Praxistauglichkeit zu erhalten, wo nötig zu verbessern und zu ergänzen - und nicht mehr, sodass in der Praxis nicht Rechtsunsicherheit geschaffen wird, sondern Rechtssicherheit beibehalten wird. Die Laienfreundlichkeit ist beiden Räten wichtig, und die Verwaltung hat auch mitgewirkt, die so wichtige Allgemeinverständlichkeit herzustellen. Die FDP-Liberale Fraktion begrüsst, dass die Verständlichkeit für Nichtrechtsgelehrte nicht nur im vereinfachten Verfahren, sondern auch für das ordentliche Verfahren, das summarische Verfahren und auch für Verfahren im Familienrecht neu gegeben sein muss.

Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates möchte mit den verbleibenden Differenzen bewirken, dass die Zivilprozesse mit ihren teilweise komplexen Abläufen für alle noch praktikabler werden. Auch dies begrüsst die FDP-Liberale Fraktion. Ein Beispiel dazu finden wir in Artikel 52a. Absatz 2 wird ergänzt, damit sich der Anwalt und die Klägerschaft auf die Verfahrenshinweise verlassen können. Diese Verlässlichkeit soll immer gelten, unabhängig davon, ob der Rechtsuchende einen Rechtsbeistand hat oder nicht.

Die neue Regelung für die Unternehmensjuristinnen und -juristen wird von beiden Räten begrüsst. Es braucht klare Vorgaben für unternehmensinterne Rechtsdienste. Die heutige Rechtslage ist stossend. Der Berufsgeheimnisschutz muss auch für Juristinnen und Juristen gelten, die in einem Unternehmen wirken. Es ist erfreulich, dass die parlamentarische Initiative Markwalder 15.409 endlich realisiert werden kann.

Auch die Akzeptanz der englischen Sprache oder einer anderen Landessprache ist sehr wichtig. Es ist eine Tatsache, dass in Firmen, die international tätig sind, auch oder vorwiegend englisch gesprochen und geschrieben wird. Um Probleme, die sich bei Übersetzungen ergeben können, verhindern und auch Kosten einsparen zu können, braucht es die Kompetenz für die Kantone, eine andere als die bisher üblichen Sprachen - eben die englische Sprache - zuzulassen.

Ich möchte noch auf den Minderheitsantrag Maitre zu Artikel 206 Absatz 1bis eingehen. In Artikel 206 Absatz 1bis schlägt Ihnen die Mehrheit vor, den Beschluss des Ständerates zu ändern. Es geht bei diesem Artikel um die Frage, was passiert, wenn der Kläger nicht erscheint. Unter [PAGE 2252] geltendem Recht gilt das Schlichtungsgesuch bei Säumnis der klagenden Partei als zurückgezogen. Mit der Änderung des Beschlusses des Ständerates und dem nochmals angepassten Antrag der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates wird nun vorgesehen, dass die Parteien erneut vorgeladen werden sollen.

Die Einführung der Verpflichtung zur erneuten Vorladung lehnt die FDP-Liberale Fraktion explizit ab, auch die neuen, angepassten Vorlagen des Ständerates und der Mehrheit der Kommission des Nationalrates. Diese erneute Vorladung ist sowohl gegenüber der beklagten Partei wie auch gegenüber den Behörden eine Zumutung. Mit beiden Regelungsvorschlägen werden missbräuchliche Verzögerungen der Verfahren begünstigt und für die beklagte Partei sowie für den Staat Mehrkosten verursacht. Entweder passt der Schlichtungstermin der klagenden Partei, oder man[NB]muss[NB]sich[NB]um[NB]einen[NB]Verschiebungstermin kümmern. Darum bittet die FDP-Liberale Fraktion, der Minderheit Maitre zu folgen.

Der Einzelantrag Lüscher wird von uns unterstützt. In Artikel 291 Absatz 4 soll festgehalten werden, dass es bei einer Scheidung für die Schlichtung einen anderen Richter braucht als beim Hauptverfahren.

Die Einzelanträge Flach und Schneider Schüttel lehnen wir ab.

Im Namen der FDP-Liberalen Fraktion bitte ich Sie, alle Minderheitsanträge, ausser den Minderheitsantrag Maitre zu Artikel 206 Absatz 1bis, abzulehnen und sonst überall der Mehrheit zuzustimmen.