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Dittli Josef · Ständerat · 2022-12-12

Dittli Josef · Ständerat · Uri · FDP-Liberale Fraktion · 2022-12-12

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, hier der Mehrheit zu folgen. Der Mehrheitsantrag basiert ja eigentlich auf dem Einzelantrag, den wir in der Sommersession zur Überprüfung an die Kommission zugewiesen haben. Warum unterstütze ich den Mehrheitsantrag?

In der letzten Beratung haben wir für den Bereich der Langfristkompensation vieles angepasst. Wir haben den Koordinationsabzug massiv gesenkt, und wir haben auch die Eintrittsschwelle deutlich gesenkt. Damit werden die jungen und mittleren Jahrgänge viel mehr Vorsorgekapital ansparen können als bisher. Das ist grundsätzlich gut so. Doch wir müssen auch eine Kurzfristkompensation vornehmen, nämlich für die Übergangsgeneration. Für die Jahrgänge kurz vor der Pensionierung reicht es nicht, stark von der Langfristkompensation zu profitieren und somit ihr Vorsorgekapital massgeblich [PAGE 1234] zu erhöhen. Da reicht es auch nicht, nach dem Anrechnungsprinzip gemäss Nationalrat zu kompensieren.

Besonders betroffen innerhalb der Übergangsgeneration sind die Menschen mit einem sehr tiefen oder tiefen Vorsorgekapital bei der Pensionierung. Dort herrscht wirklich Handlungsbedarf. Nicht wirklich betroffen sind jene mit einem hohen Vorsorgekapital, da sie ja weitgehend im Überobligatorium versichert sind. Wer ein Vorsorgekapital von 1 Million Franken[NB]und[NB]darüber hat, braucht also keine Zusatzentschädigung.

Wovon rede ich, wenn ich von sehr tiefem oder tiefem Vorsorgekapital spreche? Ich meine hier Beträge um die 200[NB]000, 300[NB]000, 400[NB]000 Franken an Vorsorgekapital bei der Pensionierung. Wer bei der Pensionierung ein Vorsorgekapital von 200[NB]000 Franken hat, wird bei einem Umwandlungssatz von 6 Prozent eine monatliche Rente von lediglich 1000 Franken erhalten. Bei einem Vorsorgekapital von 300[NB]000 Franken sind es monatlich 1500 Franken Rente. Bei einem Vorsorgekapital von 400[NB]000 Franken sind es, bei 6 Prozent, 2000 Franken monatlich. Das ist wenig, sehr wenig.

Aber wer hat nun ein sehr tiefes oder tiefes Vorsorgekapital? Es sind vor allem Tieflohnbezüger, Teilzeitarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer, und es sind vor allem Frauen, welche während der Kinderphase 15 bis 20 Jahre lang nicht oder nur in Teilzeit gearbeitet und auch danach aus familiären Gründen nur Teilzeit gearbeitet haben. Diese Leute haben oft nur wenig Vorsorgekapital und werden damit eine tiefe Rente aus dem BVG beziehen.

Hier gilt es ein Zeichen zu setzen, hier gilt es anzusetzen. Genau das macht das Kompensationsmodell der Mehrheit. Für all jene mit einem Vorsorgekapital bis zu 215[NB]000 Franken soll anstelle der Kompensation gemäss Anrechnungsprinzip der volle Rentenzuschlag zum Tragen kommen. Um einen Schwelleneffekt zu verhindern, soll der Rentenzuschlag bei einem Vorsorgekapital zwischen 215[NB]000 und 430[NB]000 Franken degressiv bis auf null sinken. Darüber kommt das Anrechnungsprinzip gemäss Nationalrat zum Tragen. Mit dieser Lösung erhalten jene mit einem tiefen oder sehr tiefen Vorsorgekapital doch deutlich mehr als mit der nationalrätlichen Lösung.

Das Kompensationsmodell der Mehrheit basiert im Übrigen auf der nationalrätlichen Lösung. Wir haben, wie der Nationalrat, ein Kapitaldeckungsverfahren; wir sehen, wie der Nationalrat, 15 Jahrgänge vor; der Betrag der Kompensation wird, wie im Nationalratsmodell, kapitalisiert und als einmalige Einlage getätigt; die Finanzierung erfolgt, wie im Nationalratsmodell, teilzentralisiert über den Sicherheitsfonds. Eigentlich gilt auch, wie im Nationalratsmodell, das Anrechnungsprinzip, aber mit einer eingebauten degressiven Abstufung.

Das ist der Hauptunterschied: der Einbau dieser degressiven Schwelle, bis zu der der Rentenzuschlag zum Tragen kommt, anstelle des Anrechnungsprinzips. Von dieser Lösung profitieren rund 50 Prozent aller Versicherten. 25 Prozent erhalten den vollen Rentenzuschlag, 25 Prozent einen degressiven Rentenzuschlag. Zur Erinnerung: Bei der nationalrätlichen Lösung profitieren 35 bis 40 Prozent.

Die Kosten betragen über die gesamte Phase 11,7 Milliarden Franken. Das sind zwar 2 Milliarden mehr als bei der Lösung der Minderheit I, die dem Beschluss des Nationalrates folgen will. Aber der Nutzen ist auch umso grösser. Hier grenzt sich der Antrag der Mehrheit auch vom Antrag der Minderheit II ab. Der Antrag der Minderheit II ist grundsätzlich nach dem gleichen Prinzip aufgebaut wie der Antrag der Mehrheit. Er will einfach noch eine grosszügigere Lösung. Der Antrag der Minderheit II umfasst 20 statt 15 Jahrgänge und auch eine höhere Bezügerquote. Gemäss Antrag der Minderheit II sollen rund 60 Prozent der Versicherten einen Rentenzuschlag erhalten. Dieser Antrag generiert Kosten von 17 Milliarden Franken über die gesamte Phase. Das sind über 5 Milliarden Franken mehr als der Antrag der Mehrheit und über 7 Milliarden Franken mehr als der Antrag der Minderheit I, der auf der nationalrätlichen Lösung basiert. 20 Jahrgänge sind[NB]für[NB]die[NB]Mehrheit auch eine Zeitspanne, die zu lange dauert.

Der Antrag der Mehrheit ist angemessen und auch bezüglich Kosten verhältnismässig. Ich hoffe, dass in Bezug auf den nationalrätlichen Beschluss die Zeichen der Zeit erkannt werden, dies insbesondere nach der äusserst knappen Abstimmung über die AHV. Mit dem Kompensationskonzept der Mehrheit wird dem Rechnung getragen, und es wird ein sozialpolitisches Zeichen gesetzt. Es wird für jene eine finanzielle Massnahme getroffen, die es auch wirklich notwendig haben: die Tieflöhner, die Teilzeitmitarbeiterinnen und -mitarbeiter und die Frauen.

Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen.

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