Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2022-12-12
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2022-12-12
Wortprotokoll
Sehr geehrter Herr Nationalrat Portmann, ich beantworte die Frage gerne. Internationales Recht und der Vollzug von internationalem Recht oder solchen Verträgen ändert die innerstaatliche Zuständigkeit nicht. Das beste Beispiel, das Sie vielleicht kennen, ist das Schengener Abkommen. Das ist auch ein internationaler Vertrag, aber deshalb wird nicht die Polizeihoheit der Kantone auf den Bund übertragen. So ist das auch hier. Der Vollzug von internationalem Recht tangiert die innerstaatliche Zuständigkeit eben nicht.