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Bischof Pirmin · Ständerat · 2022-12-12

Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-12-12

Wortprotokoll

Die Mehrheit Ihrer Kommission beantragt Ihnen - der Entscheid fiel mit 7 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen -, der vorliegenden Motion zuzustimmen. Mit der Motion soll der Bundesrat zum einen beauftragt werden, mit einer ausserordentlichen Anpassung der ordentlichen AHV- und IV-Renten, der Ergänzungsleistungen und der Überbrückungsleistungen spätestens per[NB]1.[NB]Januar 2023 die Teuerung vollumfänglich auszugleichen, wenn nötig mit einer dringlichen Gesetzesänderung. Zum andern soll er bis Anfang 2023 ein Konzept vorlegen, wie die ordentlichen Renten bei überdurchschnittlichen Anstiegen der Teuerung regelmässig angepasst werden können.

Im Wesentlichen wird die Motion damit begründet, dass die stark gestiegenen Energie- und Lebensmittelpreise in der Schweiz und die auf den 1. Januar zu erwartenden oder angekündigten massiven Krankenkassenprämien-Steigerungen zu einer erheblichen Belastung für einen grossen Teil unserer Bevölkerung führen, auch für die Rentnerinnen und Rentner. Betroffen sind dabei tiefe Einkommen, aber zunehmend auch mittlere Einkommen, insbesondere Rentnerinnen und Rentner, die zwar dem Mittelstand angehören, aber in der Pensionskasse trotz der Teuerung, wie wir sie jetzt haben - gegenwärtig liegt sie bei 3 Prozent -, keinen Teuerungsausgleich bekommen. Die Motion beabsichtigt deshalb einen vorgezogenen Teuerungsausgleich bei der AHV und bei verwandten Renten, um es diesen Menschen zu ermöglichen, im Zeitpunkt, wo die Teuerung entsteht, tatsächlich eine gewisse Kaufkraftkompensation zu bekommen.

Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme vom 7. September 2022 beantragt, die Motion abzulehnen. Er ist der Auffassung, die Teuerung sei in der Schweiz im Vergleich zu anderen Ländern noch relativ moderat. Zudem ermögliche der in der Schweiz für die AHV-Renten geltende sogenannte Mischindex einen teilweisen Ausgleich der Teuerung. Der [PAGE 1252] Bundesrat räumt ein, dass dies zwar wahrscheinlich nicht zu einem vollständigen Teuerungsausgleich führe, es führe aber immerhin zu einem erheblichen Ausgleich.

Nun werden Sie sich fragen, ob wir nicht schon einmal über diese Frage abgestimmt haben. Sie erinnern sich richtig, denn unser Rat hat am 26. September 2022 einen gleichlautenden Vorstoss des Sprechenden mit 24 zu 17 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen, zudem einen praktisch gleichlautenden Vorstoss von Kollege Rechsteiner mit 24 zu 16 Stimmen bei 2 Enthaltungen. Daraufhin ging der Vorstoss zum Nationalrat. Die nationalrätliche Schwesterkommission Ihrer SGK wird den Vorstoss nun im Januar 2023 behandeln, bevor er, voraussichtlich in der Frühjahrssession, in den Nationalrat kommt.

Später, am 12. Oktober 2022, hat der Bundesrat dann beschlossen, die AHV/IV-Renten per 1. Januar 2023 gemäss dem Mischindex der aktuellen Preis- und Lohnentwicklung anzupassen und um 2,5 Prozent zu erhöhen. Damit ist nach Einreichung der heute zu behandelnden Motion vom Bundesrat ein teilweiser, ein erheblicher Ausgleich der AHV-Renten beschlossen worden, allerdings nicht ein vollständiger. Würde nun die Gesetzesänderung zur Umsetzung dieses Auftrages gemäss der Medienmitteilung des Bundesrates, also voraussichtlich in der Frühjahrssession 2023 im Dringlichkeitsverfahren, vollzogen oder würde unser Rat heute einen positiven Beschluss betreffend die Motion des Nationalrates fassen, würden die entsprechenden Leistungen rückwirkend auf den 1. Januar 2023 nachbezahlt.

Bei dieser Ausgangslage hat sich Ihre Kommission folgende Überlegungen gemacht - es gibt eine Mehrheit und eine Minderheit -: Gemäss Auffassung der Mehrheit Ihrer Kommission führt die aussergewöhnliche Wirtschafts- und Teuerungslage dazu, dass die AHV-Renten, auch gemäss Mischindex, der Teuerung nicht voll angepasst werden. Aus Sicht der Kommissionsmehrheit ist aber die ungeschmälerte und unverzügliche Erhaltung der Kaufkraft der AHV-Renten zentral. Sie sind für breite Bevölkerungsschichten von existenzieller Bedeutung, in erster Linie für Menschen mit ehemals tiefen Erwerbseinkommen, zunehmend aber auch für mittlere Einkommensschichten, da deren Renten aus der beruflichen Vorsorge erstens oft bescheiden sind und zweitens der Teuerung heute fast durchgehend nicht angepasst werden.

Die Teuerung der Konsumgüter, vor allem in Kombination mit den markant steigenden Krankenkassenprämien, belastet einen grossen Teil der pensionierten Generation in besonderem Masse. Die Kommission legt Wert darauf, dass die ausserordentliche Rentenerhöhung gemäss Ziffer 1 der Motion den Charakter eines Vorbezuges eines künftigen ordentlichen Teuerungsausgleichs haben soll. Bei der nächsten ordentlichen Anpassung der Renten an die Teuerung soll diese Rentenerhöhung also in Abzug gebracht werden, wobei es aber zu keiner Rentenkürzung kommen soll.

Die Kommission ist der Ansicht, dass auch in Zukunft Phasen mit starker Teuerung die Kaufkraft der AHV-Renten nicht verringern sollten und dass entsprechende Vorkehrungen getroffen werden müssen. Die Mehrheit unterstützt daher auch Ziffer 2 der Motion. Die Kommission unterstützt ausdrücklich den existierenden Mischindex, der in normalen Zeiten sicherstellt, dass AHV-Rentnerinnen und -Rentner eine Kombination zwischen dem Lohn- und dem Preisindex ausgeglichen bekommen.

Ich bitte Sie, der Kommissionsmehrheit zu folgen - der Entscheid fiel mit 7 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen - und die Motion anzunehmen.