Bührer Gerold · Nationalrat · 2003-03-11
Bührer Gerold · Nationalrat · Schaffhausen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-03-11
Wortprotokoll
Lassen Sie mich vorausschicken: Auch die Minderheit Favre ist überzeugt davon, dass wir alle Anstrengungen im Bereich der Prävention werden unternehmen müssen und auch die entsprechenden Finanzmittel bereitstellen müssen. Es sind rund 7 Millionen Franken im Budget auf der Ebene des Bundes, die dafür eingesetzt werden.
Ein erster Punkt: Es war und ist nicht die Frage, ob wir etwas tun müssen - das ist unbestritten -, sondern es ging in der WAK Ihres Rates wie auch in der Plenumsdiskussion des Ständerates um die Fragen, wie und ob die Schaffung eines Präventionsfonds verfassungsrechtlich ausreichend abgestützt ist. Im Ständerat gab es insbesondere zu diesen Fragen auch eine ausgiebige Diskussion - wie wir sie auch hatten. Die Ständekammer hat dann mit doch klarer Mehrheit vor allem aus verfassungsrechtlichen Bedenken heraus Nein zu einem solchen Präventionsfonds gesagt.
Unseres Erachtens gibt es aber auch noch finanzpolitische Aspekte. Die Minderheit Favre ist der Meinung, dass, ungeachtet des unbestrittenermassen zu unterstützenden Ziels, die finanzpolitischen Kriterien, die wir jeweils zu beachten haben, nicht einfach beiseite geschoben werden dürfen. Wir haben stets eine grosse Zurückhaltung bezüglich der Kreierung von Fonds vertreten, aus dem einfachen Grund, weil ein Überhandnehmen von derart zweckgebundenen Mittelverwendungen die Budgetgestaltung, die Flexibilität des Parlamentes bei Budget- und Finanzplanung, erheblich einschränkt. Kommt dazu, dass sich im Zusammenhang mit derartigen Fonds sehr gerne Mechanismen entwickeln, die schwer rechtzeitig politisch zu steuern sind.
Ein zweiter Punkt: Die Minderheit setzt ein Fragezeichen zur vorgesehenen Organisation dieses Fonds. Es ist ja vorgesehen, dass zwei Bundesämter, das Bundesamt für Gesundheit und das Bundesamt für Sport, diese Aufgabe wahrnehmen müssten.
Noch einmal zurück zum ersten Punkt, nämlich zu den Fragezeichen bezüglich Verfassungsmässigkeit: Es ist bereits vom Kommissionssprecher erwähnt worden, dass hier widersprüchliche Rechtsgutachten vorliegen. Es ist von der mangelnden Exaktheit der Rechtswissenschaft in dieser Frage gesprochen worden. Die Minderheit stützt sich aber sehr stark auf Artikel 112 Absatz 5 der Bundesverfassung, welcher klar stipuliert, dass der Reinertrag der Tabaksteuer für die Deckung der Bundesbeiträge an die AHV zu verwenden sei. Wir sehen aufgrund des Verfassungsrechtes keine ausreichende Grundlage für die Schaffung eines solchen Fonds.
Gestatten Sie mir noch eine Bemerkung zum Sota-Fonds: Man kann über diesen Landwirtschaftsfonds selbstverständlich verschiedener Meinung sein; das ist ganz klar. Nur ist dieser Fonds - was immer man von ihm hält - rechtlich gesehen zumindest im Landwirtschaftsrecht abgestützt.
Die Minderheit empfiehlt Ihnen also, dem Ständerat und dem Bundesrat zu folgen. Das ist auch die Meinung der Mehrheit der FDP-Fraktion.