preparatory:AB 312231
Candinas Martin · Nationalrat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-12-12
Wortprotokoll
Antrag der Kommission [GZ]
Annahme der Motion
[VS]
Antrag Giezendanner [GZ]
Ablehnung der Motion [GZ]
Schriftliche Begründung [GZ]
Die Motion fordert einen massiven Ausbau des Schweizer Schienennetzes und erwähnt dabei mit keinem Wort die Kosten, die dadurch für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler entstehen werden. Der Schienenverkehr wird bereits heute zu über 50 Prozent subventioniert. Hinzu kommt die Schieflage der Bundesfinanzen ab 2024. Zusätzliche Projekte für die Bahn sind schlicht nicht auf Kosten der öffentlichen Finanzen finanzierbar. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung dieser Motion und begründet dies wie folgt: "In der Vernehmlassungsvorlage hat der Bundesrat die Stossrichtung 'Kurze und mittlere Distanzen' favorisiert. [...] Die Arbeiten zur Perspektive Bahn 2050 haben gezeigt, dass eine deutliche Beschleunigung, wie sie dem 'Verkehrskreuz Schweiz' zugrunde liegt, für das Erreichen der übergeordneten Ziele des Bundes kontraproduktiv sein kann, weil dadurch relevanter Mehrverkehr [PAGE 2284] geschaffen wird." Eine pragmatische, projektbasierte Vorgehensweise ist einer Gesamtvision vorzuziehen. Zudem gibt es aktuell beim Umbau des Bahnhofs Lausanne, eines Knotenpunkts auf der Ost-West-Achse, massive statische Probleme, die zu Zeit- und Kostenüberschreitungen führen werden. Führen wir doch zuerst die aktuellen Projekte zu Ende, bevor wir uns noch grössere und teurere aufladen. Falls das Projekt "Verkehrskreuz Schweiz" tatsächlich umgesetzt werden soll, muss es aus dem bestehenden Bahninfrastrukturfonds (BIF) finanziert werden, dieser ist ausreichend gross. Fürs kommende Jahr 2023 wurden soeben Gelder in der Höhe von 5,2 Milliarden Franken vom Nationalrat bewilligt. Der BIF ist gänzlich fremdfinanziert, zu einem grossen Teil aus Bundesmitteln und des Weiteren durch die Mineralölsteuer und die Schwerverkehrsabgabe im Strassenverkehr. Der mit 3,1 Milliarden Franken für 2023 wesentlich tiefer dotierte Nationalstrassenfonds ist hingegen weitestgehend durch die Abgaben aus dem Strassenverkehr gedeckt. Diese massive Ungleichbehandlung der Verkehrsträger darf nicht noch weiter zunehmen. Die Motion ist deshalb abzulehnen.
[VS]
Proposition de la commission [GZ]
Adopter la motion
[VS]
Proposition Giezendanner [GZ]
Rejeter la motion