Kuprecht Alex · Ständerat · 2022-12-12
Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-12-12
Wortprotokoll
Die vorliegende Motion beauftragt den Bundesrat, dem Parlament bis Ende des kommenden Jahres eine Vorlage für die Übernahme der Schuld der Invalidenversicherung bei der AHV durch den Bund zu unterbreiten.
Die Invalidenversicherung verschuldete sich in den 1990er-Jahren und zu Beginn der 2000er-Jahre massiv. Zur Stabilisierung der Invalidenversicherung wurde eine befristete Erhöhung der Mehrwertsteuer von 0,4 Prozent beschlossen, die allerdings Ende 2017 ausgelaufen ist und weder ersetzt noch verlängert wurde. Per 31. Dezember 2010 betrug die kumulierte IV-Schuld im Rahmen des AHV-Ausgleichsfonds rund 14,9 Milliarden Franken. Ab dem 1. Januar 2011 setzte sich das Eigenkapital der IV aus dem vom AHV-Ausgleichsfonds übertragenen Anfangskapital von 5 Milliarden Franken [PAGE 1265] sowie dem IV-Verlustvortrag und dem Ergebnis des laufenden Rechnungsjahres 2010 zusammen. Durch die Zuführung der Zusatzeinnahmen aus der Mehrwertsteuer reduzierte sich die Darlehensschuld bis ins Jahr 2017 auf noch 10,284 Milliarden Franken. Nach dem Wegfall dieser zusätzlichen Einnahmequelle aus der Mehrwertsteuer konnte jedoch keine Darlehensrückzahlung mehr gemacht werden. Die Darlehensschuld blieb auf diesem sehr hohen Niveau bestehen. Auch in den letzten Jahren schloss die IV mit einem negativen Umlageergebnis von 366 Millionen Franken ab. Trotz eines Kapitalertrags verringerte sich das Betriebsergebnis auf 207 Millionen Franken.
Trotz aller Prognosen des Bundesrates der Vergangenheit sind die Perspektiven auf Schuldentilgung bei der IV nie eingetroffen. Weitere Leistungsausbauten durch das Parlament, Urteile des Bundesgerichtes oder teuerungsbedingte Rentenanpassungen werden den Umlagerechnungen nicht den erhofften Lichtblick auf Besserung geben.
Diesen negativen Trend widerspiegeln auch die vom Bund errechneten IV-Finanzperspektiven gemäss Stand der Abrechnung 2016 und der definitiven Abrechnung 2021. Gemäss Stand der Abrechnung 2018 wäre der IV-Fonds im Jahre 2032 bei einer vollständigen Rückzahlung der IV-Schuld angelangt. Gemäss Stand der Abrechnung 2021 weist er für das gleiche Zieljahr jedoch immer noch ein Minus von 5,886 Milliarden Franken auf. Doch auch diese Zahl dürfte eher zu optimistisch sein und kaum erreicht werden können.
Die Vorlage AHV 21 wurde vom Volk im September angenommen, wenn auch knapp. Sie enthält eine weitere Erhöhung der Mehrwertsteuer. Die demografische Entwicklung schreitet aber unaufhaltsam voran. Die finanziellen Mittel dürften Ende dieses Jahrzehnts - das ist absehbar - vom Darlehensgeber AHV selbst zur Entrichtung der Rentenleistungen benötigt werden. Eine Rückzahlung durch die IV ist nicht in Sicht und wird auch nicht möglich sein. Die Finanzierung der IV-Schuld liegt somit nicht in der Verantwortung der AHV. Sie wurde politisch definiert. Die vorgesehene Rückzahlung wurde immer weiter hinausgeschoben, vom Ende dieses Jahrzehnts in die 2030er-Jahre. Doch[NB]realistischerweise[NB]wird[NB]auch das, wie bereits erwähnt, kaum möglich sein.
Die Kommission war sich daher einig, dass der Bund einen Weg zur Lösung des Problems finden muss. Der Bundesrat als Exekutive soll deshalb bis Ende des kommenden Jahres einen Weg aufzeigen, wie der Bund die Übernahme der Darlehensschuld der IV bei der AHV übernehmen könnte. Es wurde bewusst kein direkter Weg und keine direkte Vorgehensweise aufgezeigt. Die Motion ist in Bezug auf die mögliche Schuldübernahme durch den Bund völlig offen formuliert. Der Bundesrat soll die entsprechenden Modalitäten aufzeigen und dem Parlament einen Lösungsweg vorlegen. Es sollte für das Parlament dann noch genügend Zeit verbleiben, um das Problem bis zum Beginn des nächsten Jahrzehnts einer Lösung zuzuführen.
Ihre Kommission hat die Motion mit 10 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen. Ich ersuche Sie namens der Kommission um Annahme der Motion.