Herzog Eva · Ständerat · 2022-12-12
Herzog Eva · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2022-12-12
Wortprotokoll
Die Motion wird Ihnen bekannt vorkommen. Es ist noch nicht lange her - es war im Juni -, da haben wir eine Motion behandelt, in der es ebenfalls um das Anliegen der Gleichbehandlung der EO-Entschädigungen bei Militärdienst und Mutterschaft ging. Das war die Motion 19.3373, die im März 2021 vom Nationalrat deutlich angenommen wurde, mit 132 zu 52 Stimmen. Die zuständige Ständeratskommission, die die Vorberatung gemacht hat, hat sich knapp dafür entschieden. Bei uns im Rat ist die Motion dann am 8. Juni 2022 mit 19 zu 19 Stimmen mit Stichentscheid des Präsidenten gescheitert.
Der Bundesrat hat die Motion in seiner Stellungnahme abgelehnt. Er attestierte, dass die Motion tatsächlich eine Ungleichbehandlung zum Thema habe, die Artikel 8 Absatz 3 der Bundesverfassung widerspreche, welcher die Gleichbehandlung von Mann und Frau verlangt. Eine Ungleichbehandlung sei tatsächlich gegeben, sagte er, trotzdem lehnte er die Motion ab, mit der Begründung, diese Ungleichbehandlung sei Resultat eines historischen Kompromisses. Deshalb solle man dies so beibehalten; eine Gleichbehandlung einzuführen, wäre zu teuer. Wenn die Zulagen, um die es hier geht, auf die Mütter ausgedehnt würden, würde dies Mehrkosten von 260 Millionen Franken nach sich ziehen. Deshalb lehnte der Bundesrat die Motion ab. Der Ständerat lehnte sie, wie gesagt, mit Stichentscheid ganz knapp auch ab.
Ich versuche es trotzdem noch einmal. Inzwischen ist ja auch die AHV-Vorlage mit dem Argument der Gleichstellung angenommen worden. Bei dieser Vorlage wurden die Frauen schlechtergestellt, sie tragen massgeblich zur Sanierung der AHV bei. Sie sehen, dass alle Ihre Kolleginnen die Motion unterschrieben haben, auch einige Kollegen, weil wir der Meinung sind, dass Gleichstellung auch gelten muss, wenn sie zugunsten der Frauen ist.
Der Unterschied - es ist nicht genau das Gleiche - zur letzten Motion ist: Ich versuche mit meiner Motion, etwas bei den Kosten zu machen, indem ich jetzt zwei Varianten vorschlage; es sind auch noch mehr Varianten denkbar. Die eine Variante ist eigentlich gleich wie bei der ursprünglichen Motion, d.[NB]h., dass der Betrag für Frauen bei Mutterschaft und jener für Männer bei Militärdienst angeglichen werden. Diese Variante sieht Kostenneutralität vor, was natürlich eine Schlechterstellung der Männer beinhaltet, also eine Senkung des Betrages, damit die Kosten nicht höher sind, aber die Gleichstellung gewährleistet ist. Dazu sagt der Bundesrat in seiner Antwort, dass die Kinderzulage dann viel zu klein wäre. Da muss ich sagen: Gut, dann könnte man vielleicht auch einen Kompromiss finden, bei dem es nicht die vollen Mehrkosten gäbe. Der Bundesrat dürfte uns auch eine Variante vorlegen, die nicht 260 Millionen Franken kostet, sondern vielleicht einen tieferen Betrag ausmacht. Wichtig ist uns - denjenigen, die unterschrieben und gesagt haben, dass sie die Motion unterstützen - die Gleichstellung.
Dann gibt es noch das andere Argument, das der Bundesrat ins Feld führt, nämlich dass die Motion zu eng gefasst sei. Er stelle jetzt eine Gesamtbetrachtung der Betriebszulage der EO an. Dieses Argument kann ich nicht gut nachvollziehen. Diese Gesamtbetrachtung kann man ja trotzdem machen und noch weitere Änderungen vorschlagen. Was hier wichtig ist: Die Motion legt das Schwergewicht auf die Gleichstellung von Mann und Frau, welche einer solchen Revision zugrunde liegen sollte. Wenn jetzt diese Motion angenommen wird, dann, denke ich, besteht eine gewisse Freiheit, was den Betrag der Zulage betrifft. Der klare Wille bei einer Revision - bei der Umsetzung dieser Motion oder auch einer anderen Revision - muss es aber sein, dass die Gleichbehandlung, die Gleichstellung von Mann und Frau, auf jeden Fall gewährleistet ist. Darum geht es.
In diesem Sinne bitte ich Sie, diese Motion anzunehmen und dem Bundesrat diesen Auftrag zu erteilen.