Weyeneth Hermann · Nationalrat · 2003-03-11
Weyeneth Hermann · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-03-11
Wortprotokoll
Bei der Behandlung dieser Vorlage im Ständerat in der Sommersession 2002 dauerten die Verhandlungen 32 Minuten. Acht Referenten meldeten sich zu Wort, wovon die Mehrheit an Wohnbaugenossenschaften beteiligt war. Zudem waren gleichentags die Fraktionsausflüge angesagt. Das hat die "Weltwoche" in ihrer Ausgabe Nr. 25/02 zur Bemerkung veranlasst, der Hauptvertreter der Vorlage sei Bundesrat Couchepin gewesen, der von mehr Markt rede und für mehr Staat kämpfe. Soweit die "Weltwoche". Ich gehe davon aus, Herr Bundesrat Deiss, dass Sie die Vorlage im Namen des Bundesrates mit der gleichen Überzeugung vertreten werden.
Im Vordergrund steht einmal der Verfassungsauftrag; er wurde praktisch von jedem Redner zitiert. Wir haben ja einen gemütlichen Vormittag mit der Überweisung der Motion Walker Felix hinter uns, die sich allerdings auf einen anderen Teil der Bundesverfassung abgestützt hat, nämlich auf die Aussage, man sei verpflichtet, über die Jahre hinweg einen ausgeglichenen Finanzhaushalt zu führen. Nur interessiert diese Verfassungsbestimmung bei solchen Geschäften jeweils nicht besonders und steht bei den Überlegungen nicht im Vordergrund. Entsprechende Deklamationen hört man dann bei anderer Gelegenheit. Herr Pelli, Ihre Kollegen hätten Gelegenheit gehabt, auf eine Parlamentarische Initiative zu verzichten und zum Beispiel dem Antrag der SVP-Vertreter in der NFA-Kommission zuzustimmen.
Der bisherige Erfolg der Wohnbautätigkeit des Bundes ist ja aussergewöhnlich. Ich möchte jetzt nicht von den Milliarden sprechen, die wir an Bürgschaften eingelöst haben, sondern beziehe mich lediglich auf die Tatsache - das entnehme ich auch einem Bericht aus dem Bundesamt für Wohnungswesen -, dass Sie 25 Jahre lang für Wohnungen Zinsverbilligung gewähren müssen, damit sie nicht teurer sind als die Wohnungen, die von privater Seite angeboten werden. Entsprechend werden die Mieter angehalten, in diesen Wohnungen zu bleiben. Das ist eine bemerkenswerte Entwicklung. Hier heisst es - und das ist doch immerhin interessant, wenn man einen kurzen Rückblick auf die bisherige erfolgreiche Tätigkeit werfen will - unter Punkt sechs: Die Mietzinsen alter Genossenschaften - das sind die Wohnbaugenossenschaften, die dreissig Jahre alt und älter sind - unterscheiden sich beträchtlich von denen am freien Markt, diejenigen neuerer Genossenschaften jedoch kaum noch. [PAGE 216] Das dürfte die Feststellung, dass man Zinsverbilligungen finanzieren muss, damit die Mieter bleiben, tatsächlich unterstreichen.
Nun kommen wir zur neuen Vorlage. Selbst in der Botschaft können Sie mehrmals nachlesen, dass eigentlich eine Subjekthilfe wirkungsvoller sei als ein Objekthilfe. Das heisst, demjenigen, der wirtschaftlich in Not gerät, einen Mietzinszuschuss zukommen zu lassen, ist wirkungsvoller, als die entsprechenden Strukturen bereitzustellen. Denn glauben Sie wirklich, wenn jemand aufgrund seiner wirtschaftlichen Lage, wegen eines missglückten Kleinkredites oder einer Anschaffung, Anspruch auf eine verbilligte Wohnung erheben kann und darf und er nach drei, vier Jahren saniert ist, dass ihm dann auch noch gleich zugemutet werden kann, nun die mietzinsverbilligte Wohnung zu verlassen und gleich noch einen Wohnungswechsel vorzunehmen? Das glauben Sie doch wohl selber nicht. Ein solches Instrument ist doch nicht tauglich. Ich stelle fest, dass sich selbst die Kommission dieser Sache gar nicht sicher war. Lesen Sie nur die beiden beigefügten Postulate, die man verabschiedet hat, oder überlegen Sie sich das Votum von Herrn Pelli, wie er es vorhin abgegeben hat.
Übrigens ist es noch interessant festzustellen, dass in Artikel 5 steht, "es ist darauf zu achten, dass". Das ist eine ganz neue Formulierung innerhalb von Bundesgesetzen, dass in Zukunft darauf zu achten sei; nicht einzuhalten, nicht auszuführen, sondern darauf zu achten. Die Banken, wie sie vorhin zitiert wurden, sind aus diesem Wohnbauförderungsprojekt des Bundes schon längstens ausgestiegen - das wissen Sie weit besser als ich.
Zu Herrn Favre: Er hat gesagt, es sei die Aufgabe des Staates, in den Wohnungsmarkt steuernd einzugreifen - hier geht es für vier Jahre um 6000 Wohnungen. Ein Drittel Eigentumswohnungen, zwei Drittel Mietwohnungen. Glauben Sie ernsthaft, Sie hätten mit einer solchen Fördermenge irgendeinen Einfluss auf den Wohnungsmarkt? Sie kostet nur viel, aber Einfluss kann keiner genommen werden. Ich bin glücklich, wenn hier Herr Strahm feststellt, dass mit einem Bauvolumen von 600 Sozialwohnungen die Bedürfnisse Not leidender Mieter abgedeckt werden können. Sonst höre ich jeweils ganz andere Zahlen. Es kann doch nicht sein, dass man aus einer grösseren Anzahl lediglich deren 600 bevorteilen will.
Nun kommt noch dazu, nach der Schönrednerei dieser Vorlage, dass der Bundesrat bereits pro Jahr 50 Millionen Franken von der Förderungsmenge von rund 497 Millionen ins "Streichungsprogramm" aufgenommen hat. Das bedeutet, dass das Bauvolumen von 1500 Wohnungseinheiten auf 1000 Wohnungseinheiten zurückgenommen wird, also noch einmal eine Verkleinerung der Zahl. Da wird also bei einer Vorlage, die von diesem Rat noch gar nicht behandelt und verabschiedet wurde, bereits gekürzt. So sicher ist man bei dieser Wohnbauförderung.
Ich bitte Sie, dem Nichteintretensantrag zuzustimmen.