Baader Caspar · Nationalrat · 2003-03-11
Baader Caspar · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-03-11
Wortprotokoll
Mit meinem Nichteintretensantrag geht es mir darum, einen ernsthaften Beitrag zur Sanierung der Bundesfinanzen zu leisten. Wir müssen uns in Anbetracht des Defizites von 3,3 Milliarden Franken für das Jahr 2002 und der schlechten Prognose für die kommenden Jahre endlich grundsätzlich fragen, welche Aufgaben der Bund wahrnehmen muss, das heisst, was notwendigerweise zentrale Staatsaufgaben sind. Wir müssen endlich einmal den Mut haben, zurückzubuchstabieren und den Bund auch wieder von gewissen Aufgaben entlasten, sonst bekommen wir nie Ordnung in die Bundesfinanzen, geschweige denn Spielraum für neue Aufgaben.
Die Förderung von gemeinnützigem Wohnungsbau ist im Gegensatz zur inneren und äusseren Sicherheit, zur AHV oder zur Sicherstellung der Nahrungsmittelversorgung unseres Landes keine zentrale Staatsaufgabe. Mit dem Rahmenkredit von 496 Millionen Franken für Darlehen und Beteiligungen sowie von 1,775 Milliarden Franken für Eventualverpflichtungen für die Zeit von 2003 bis 2006 sollten ursprünglich jährlich 1500 Wohnungen pro Jahr verbilligt werden. Dies ist ein verschwindend kleiner Anteil am Gesamtvolumen des Wohnungsbaus. Im Rahmen des derzeitigen Sparprogramms soll dieser Kredit von 496 Millionen Franken um 50 Millionen Franken pro Jahr reduziert werden, sodass letztlich noch etwa 300 Millionen Franken verbleiben und damit nur noch rund 1000 Wohnungen pro Jahr verbilligt werden können. Ein Drittel davon, also 300 Wohnungen, würde auf die Wohneigentumsförderung entfallen. Damit ist die Wirksamkeit dieses WFG als Mittel zur breiteren Streung des Eigentums ohnehin infrage gestellt. Der Bund würde für die nächsten vier Jahre Verpflichtungen von über 2 Milliarden Franken eingehen; 4 Milliarden hat er noch vom WEG her.
Es ist unglaublich, wie sorglos Bundesrat und Parlament dauernd Staatsausgaben tätigen, auch wenn die Wirksamkeit höchst fraglich ist. Schon 1996 hat nämlich die Parlamentarische Verwaltungskontrollstelle (PVK) im Auftrag der GPK die Wirksamkeit des WEG hinsichtlich seiner sozial- und gesellschaftspolitischen Ziele untersucht und ist zu einem vernichtenden Ergebnis gelangt. Ich zitiere aus diesen beiden Berichten:
"Das WEG kann weder die Mietpreise noch die Hypothekarzinsen merklich beeinflussen. Allfällige Wirkungen sind gering und nur von kurzer Dauer. Selbst eine massive Erhöhung der WEG-Mittel, wie dies in der Periode 1992 bis 1996 der Fall war, hat keinen erkennbaren Einfluss auf die Mietpreise und Hypothekarzinsen." So weit das erste Zitat. Auch zur Ankurbelung der Konjunktur ist das WEG nicht tauglich. So schrieb dieselbe Kommission in ihrem Bericht: "Demnach ist das WEG als konjunkturpolitisches Instrument ungeeignet. Die Bereitstellung von Mitteln für die Wohnbau- und Eigentumsförderung lässt sich nicht mit konjunkturpolitischen Überlegungen begründen."
Dies gilt natürlich speziell auch für die heutige Zeit mit einem derart tiefen Hypothekarzinsniveau. Das Umfeld für den privaten Wohnungsbau oder für den Erwerb eines Eigenheimes war von den Zinsen her noch nie so gut wie heute. Die staatliche Wohnbauförderung ist daher - auch mit dem neuen WFG - in Anbetracht der finanziellen Situation des Bundes nicht mehr zeitgemäss. Dies hat übrigens auch der Kanton Bern gemerkt, der die Wohnbauförderung laut Mitteilung vom 27. Februar 2003 definitiv aufheben will.
Dazu kommt, dass sich das neue WFG im Unterschied zum WEG vor allem an gemeinnützige Bauträger richtet, dass es damit diese privilegiert, was zu Wettbewerbsverzerrungen gegenüber dem privaten Wohnungsbau führt. Die Erfahrungen, die in der letzten Zeit mit dem WEG gemacht worden sind, haben aber gezeigt, dass am Anfang zwar ein tiefer Mietzins möglich war, dass dieser aber in den folgenden Jahren gesetzlich sukzessive erhöht werden musste. In Zeiten ohne Teuerung - wie heute - führt dieses Mietzinsmodell bekanntlich dazu, dass die Mieter beim Zinsanstieg entweder ausziehen oder die Sozialhilfe allenfalls die Differenz zu diesen überhohen Mietzinsen bezahlen muss bzw. der Bund diese nachschiesst. Meist wird die Vermietung solcher Wohnungen gar mit der Auflage verbunden, dass der Mieter oder die Mieterin Genossenschafter werden muss, was bei einer Unterstützung durch die Sozialhilfe besonders störend ist, weil diese dann noch Anteilscheine mitfinanzieren muss.
Es ist an der Zeit, einen alten Zopf abzuschneiden. Aus all diesen Gründen bitte ich Sie ernsthaft, die Bundesfinanzen zu sanieren. Ich zähle auf die Unterstützung all jener, die vorher der Motion Walker Felix zugestimmt haben, und bitte Sie, meinem Minderheitsantrag zuzustimmen.