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Walti Beat · Nationalrat · 2022-12-13

Walti Beat · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2022-12-13

Wortprotokoll

Wir diskutieren hier ein Sondersteuerregime für die Besteuerung von Gewinnen aus dem Betrieb von Hochseeschiffen. Man könnte auch von einer Pauschalsteuer, welche aufgrund der Frachtkapazität solcher Schiffe erhoben wird, sprechen, die anstelle der Besteuerung von[NB]effektiv[NB]erzielten und abgerechneten Gewinnen erhoben wird.

Ist das eine gute oder eine schlechte Sache? Diese Frage ist nicht so einfach zu beantworten. Man kann auf jeden Fall feststellen, dass diese Art der Steuererhebung ein gängiges Konzept ist, vor allem in der EU. 21 EU-Staaten kennen diese Form der Besteuerung. Die Erwähnung der USR III ist gar nicht mal so falsch, denn es geht im Wesentlichen um die Besteuerung von mobilen Erträgen und darum, wo die Schiffe als Betriebsstätten effektiv zu besteuern wären. Es ist gar nicht so einfach, dies zu ermitteln. Die Schiffe sind ja dauernd unterwegs. Das Management solcher Schiffsflotten ist sehr mobil, weil es vergleichsweise klein ist. Es kann sich günstige Steuerstandorte aussuchen. Das gilt auch nach Einführung der OECD-Steuerharmonisierung.

Für die betroffenen Unternehmen, aber auch für den Fiskus hat die vorgeschlagene Reform zudem den Vorteil einer administrativen Vereinfachung. Im Effekt wird diese Form der Besteuerung für profitable Unternehmen der Branche oder auch allgemein für Unternehmen in wirtschaftlich grundsätzlich guten Zeiten zu einer relativ tiefen Steuerbelastung führen und deshalb attraktiv sein. In schlechten Zeiten und für nicht so profitable Unternehmen ist es eine relativ unattraktive Besteuerungsform, die zu einer hohen Abgabelast führt. Ziel muss es auf jeden Fall sein, über längere Betrachtungsperioden im Durchschnitt eine vernünftige Steuerlast zu erzielen, die den Vorteil hat, dass sie berechenbar und auch stetig ist. Letzteres ist, glaube ich, der Hauptvorteil für den Fiskus. Dieses Ergebnis wird auch sichergestellt, indem in den Opt-in- und Opt-out-Regeln klare Fristen angesetzt werden. Die Unternehmen können also nicht auf Jahresbasis einmal so und einmal anders abrechnen. Vielmehr sind sie mit einer einmal getroffenen Wahl über lange Zyklen gebunden.

Was die Schweiz angeht, sind heute mutmasslich wenige Unternehmen betroffen, und damit ist auch wenig Steuersubstrat betroffen. Das übliche Lamento über Steuerausfälle ist komplett deplatziert und aus der Luft gegriffen. Die schlechte Berechenbarkeit hat auch damit zu tun, dass wir, wie gesagt, ein Opt-in- und Opt-out-Modell, also ein Wahlmodell für die Unternehmen, diskutieren und es beim besten Willen nicht klar ist, wer dieses Regime wählen wird. Auf jeden Fall darf man hoffen und annehmen, dass die Einführung einer solchen Besteuerungsart die Standortattraktivität der Schweiz in Bezug auf diese Industrie steigert und damit auch positive Effekte für die Arbeitsplatzsituation, die[NB]Sozialversicherungen[NB]und[NB]letztlich die Fiskaleinnahmen auslöst.

Entscheidend ist aber auch, dass wir uns mit unserer Regelung an den Standard halten, der international akzeptiert ist. Hier wurde verschiedentlich die OECD-Steuerreform erwähnt. Das ist eine der Rahmenbedingungen, die es einzuhalten gilt und die mit der vorliegenden Vorlage auch eingehalten ist. Die FDP-Liberale Fraktion wird sich auch aus diesen Gründen, also wegen der internationalen Kompatibilität, im Grundsatz an die Mehrheitsanträge halten. Sie will verhindern, dass wir den Bogen überspannen und uns angreifbar machen.

In diesem Sinn bitte ich Sie, die Minderheitsanträge auf Nichteintreten und Rückweisung abzulehnen und mit kühlem Kopf hier versuchsweise etwas Gutes für den Standort Schweiz zu tun. [PAGE 2302]