Donzé Walter · Nationalrat · 2003-03-11
Donzé Walter · Nationalrat · Bern · Evangelische und Unabhängige Fraktion · 2003-03-11
Wortprotokoll
Ich möchte Ihnen nicht verhehlen, dass ich mit meiner Familie und meinen vier Kindern bei einem monatlichen Einkommen von 4000 Franken in einer Genossenschaftswohnung gewohnt habe und die Vorteile dieser Wohnbaugenossenschaft sehr wohl zu schätzen weiss. Ich habe heute keine Interessenbindungen, weil ich inzwischen Besitzer einer Eigentumswohnung bin. Ich bin also frei von jeglichen Interessen in Bezug auf das WFG.
Mit dem Bundesgesetz über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum leistet der Bund einen wichtigen Beitrag, damit im Schweizer Haus auch weniger bemittelten Mitmenschen bezahlbarer, angemessener Wohnraum offen steht. Die Wohnungsversorgung soll gezielt und effizient gefördert werden. Gezielt, weil die Hilfe auf Haushalte ausgerichtet ist, die im freien Wohnungsmarkt zu kurz kommen. Das betrifft namentlich die Mieterinnen und Mieter mit tiefen Einkommen, die vorwiegend in städtischen Gemeinden wohnen, aber auch Leute in ländlichen Gemeinden, die dort kaum Mietwohnungen vorfinden, ohne Hilfe aber kein Wohneigentum erwerben oder erneuern können. Effizient ist das Gesetz, weil es auf der Grundlage eines frei funktionierenden Wohnungsmarktes steht, wie er in der Schweiz zur allgemein guten Versorgung mit Wohnraum geführt hat. Einzig dort, wo der freie Markt empfindliche Lücken aufweist, sollen Finanzierungshilfen und Zinsvergütungen geleistet werden. Damit werden die Ersteller von Wohnungen in die Lage versetzt, einen Teil des Wohnraumes zu wesentlich tieferen Mietzinsen anzubieten, und zwar jenen Haushalten, die sich marktübliche Mieten eben nicht leisten können.
Die Eingliederung verbilligter Wohnungen in ansonsten handelsübliche Überbauungen führt zu einer willkommenen Durchmischung. Wir helfen nicht, das Bild der "case popolari", der kompakten Überbauungen von Sozialwohnungen, an die Wand zu malen, und auch die Vorstellung von wohlhabenden Mietern in billigen, vom Staat subventionierten Wohnungen gehört in die Mottenkiste. Vielmehr hat man aus früheren Fehlern gelernt; solche Missbräuche können rasch erkannt und unverzüglich abgestellt werden.
Im Weiteren soll das Gesetz dem Umstand Rechnung tragen, dass die Wohnlandschaft Schweiz heute hauptsächlich durch bestehende, ältere Wohnsiedlungen und nicht durch neue Wohnbauquartiere geprägt wird. Wo geeignete Bausubstanz vorhanden ist, werden Neuerungen gegenüber Neubauten bevorzugt. Dies ist nicht nur ein Gebot der Effizienz, sondern ebenso der Ökologie. Ausgerechnet ein Wohnbaugesetz trägt dazu bei, dass weniger Landschaft verbraucht wird. Das mag paradox klingen, freut uns aber.
Ganz im Sinne eines wirkungsvollen Einsatzes der beschränkten Mittel liegt die angestrebte Zusammenarbeit mit den gemeinnützigen Wohnbauträgern wie Baugenossenschaften und Stiftungen. Sie gehören zu den Garanten einer preisgünstigen Versorgung mit Wohnraum. Es lag nahe, ihre Tätigkeit in den Wirkungsrahmen des Gesetzes einzubeziehen, das umso mehr, als der Bund selbst im Rahmen des [PAGE 214] WFG weder Wohnraum erstellt noch verwaltet. Die Baugenossenschaften und ähnliche private Organisationen wiederum sind erprobte Partner der Behörden. Sie erstellen nicht nur preisgünstigen Wohnraum, sie erhalten ihn auch auf Dauer. Das WFG bietet ihnen wichtige Anreize, um diese Tätigkeit auch in Zukunft auszuüben und womöglich zu erweitern. Musterbeispiele dafür sind die vor zwölf Jahren gegründete Hypothekarbürgschaftsgenossenschaft für Wohneigentumsförderung (HBW) und ihre welsche Schwester, die CRC. Hauseigentümer, Immobilientreuhänder und Baugenossenschaften wirken in ihrer Leitung mit.
Einiges Gewicht haben im Gesetz die Selbsthilfeorganisationen der gemeinnützigen Wohnbauträger. Sie sind in der Öffentlichkeit wenig bekannt. Es handelt sich dabei um ein weit gespanntes zweckmässiges Netzwerk, zu dessen Entstehen sehr viel privates Engagement beigetragen hat. Dieses Netzwerk wird der Bund mit dem WFG gezielt stärken und ergänzen können. Hier ist die Tätigkeit der Emissionszentrale für gemeinnützige Wohnbauträger (EGW) zu erwähnen. Ihre Anleihen helfen, dass günstiger finanziert werden kann, was sich in tieferen Mieten niederschlägt. Die Finanzierungshilfen der Gemeinnützigen, welche diese zum Teil in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Wohnungswesen, teils aber auch autonom entwickelt haben, gelten selbst im Ausland als vorbildlich.
Man kann natürlich das WEG kritisieren, man kann auch aus Fehlern lernen. Immerhin darf gesagt werden, dass das WEG die Qualität im schweizerischen Wohnungsbau nachhaltig verbessert hat, dies sowohl im Hinblick auf den Standard der Wohnungen als auch auf Innovationen. Diese Tradition der Innovation führt das WFG fort. Es erlaubt nicht nur, die Forschung auf dem Wohnungsmarkt weiterzuführen; Bauvorhaben mit Vorbildwirkung werden zudem speziell gefördert. Vorbildwirkung kann das WFG aber auch als Gesetzeswerk entfalten. Es wird nun allen Kantonen, die noch nicht über entsprechende Gesetze verfügen, eine fertige Struktur bieten, um ohne grösseren gesetzgeberischen und administrativen Aufwand nach ihrem eigenen Bedarf Wohnbauförderung betreiben zu können. Die Koordination mit jenen Kantonen, die traditionell eine gut ausgebaute eigene Wohnbauförderung haben, ist von vornherein sichergestellt worden.
Unser Fazit: Bau und Bewirtschaftung von preisgünstigem Wohnraum ist eine ausgesprochen langfristige Angelegenheit. Jetzt zu handeln heisst einer möglichen Krise zuvorzukommen. Die Vorlage erträgt keinen Aufschub und ist als Opfer von Sparmassnahmen ungeeignet. Was jetzt versäumt würde, müsste später zu ungleich höheren Kosten nachgeholt werden.
Ich empfehle Ihnen deshalb im Namen der evangelischen und unabhängigen Fraktion, auf das Geschäft einzutreten.