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Estermann Heinrich · Nationalrat · 2003-03-11

Estermann Heinrich · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-03-11

Wortprotokoll

Wohnbau- und Eigentumsförderung ist ein Verfassungsauftrag, der in der Bundesverfassung in Artikel 108 verankert ist. Dieser Auftrag wurde mit dem bisherigen Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz (WEG) so gut wie möglich erfüllt. Eine beachtliche Zahl von etwa 130 000 Wohnungen konnte in den letzten rund 25 Jahren gefördert werden. Der Einbruch der Immobilienpreise, steigende Leerwohnungsbestände und sinkende Baukosten zeigten aber in den letzten Jahren auch Systemschwächen des WEG-Modells auf. Der vorliegende Entwurf trägt den veränderten Verhältnissen im Wohnungsmarkt Rechnung, will neu den preisgünstigen Wohnraum fördern und nennt sich neu auch Wohnraumförderungsgesetz. Insbesondere soll als Ergänzung zum marktwirtschaftlichen Wohnungsbau gezielt ein Angebot von preisgünstigen Mietwohnungen für wirtschaftlich benachteiligte Personen und Haushalte bereitgestellt werden. Anstelle des umstrittenen Grundverbilligungsmodells soll eine Darlehenslösung eingeführt werden. Mit dieser Lösung sollen gemeinnützige Bauträger befähigt werden, preisgünstigen Wohnraum zu erstellen, zu erneuern und in Einzelfällen zu erwerben und weiter zu bearbeiten. Anspruchsberechtigte Mieter oder auch Erwerber sollen von Zinsvergünstigungen profitieren.

Wichtig scheint der CVP-Fraktion die Förderung des Eigentums. Diese Forderung konnte in der Vergangenheit unseres Erachtens viel zu wenig erfüllt werden. Aus meiner eigenen Erfahrung als Unternehmer kann ich auf sehr gute Beispiele auch im Eigentumsförderungsbereich hinweisen. Das vorliegende Modell trägt der Eigentumsförderung vermehrt Rechnung.

Im Moment herrscht in den grösseren Städten und Agglomerationen Wohnungsmangel. In diesen Gebieten ist eine Förderung richtig und wichtig. Dabei gibt es sehr gute Projekte im Bereich der Renovation und Erneuerung vorhandener Miet- und Eigentumswohnungen. Auch gibt es gute Umnutzungskonzepte von nicht mehr gebrauchten Industriebauten im städtischen Bereich, wo der Wohnungsmangel wirklich am grössten ist. Obwohl der bisherigen Wohnbauförderung eine sehr kleine konjunkturpolitische Komponente zugestanden wird, bin ich voll überzeugt davon, dass die Fortführung der Bundesförderung gemäss dem vorliegenden System eine willkommene Verbesserung der heute flauen Baukonjunktur bringen kann. Mit der Verabschiedung dieser Vorlage haben wir einen sofort greifenden, kleinen Investitionsimpuls im Wohnungsbau. Ein Verzicht auf die vorliegende massvolle Bundeslösung würde die Lebensfähigkeit des gemeinnützigen Wohnungsbaus massiv bedrohen, was ja absolut nicht in unserem Sinn sein kann.

Der Finanzbedarf ist sehr flexibel gestaltbar. Beim Start braucht es im Jahre 2003 relativ wenig Mittel, was der Finanzsituation des Bundes jetzt schon Rechnung trägt. Grundsätzlich darf man sagen, dass mit dem neuen Modell mit wenig Mitteln eine gezieltere und bedarfsgerechtere Förderung von Miet- und Eigentumswohnungen ermöglicht wird. Zudem entstehen praktisch keine neuen Bürgschaftsrisiken mehr. Wer jetzt aus der Wohn- und Eigentumsförderung des Bundes aussteigen möchte, darf nicht einfach die Vorlage zurückweisen oder nicht eintreten. Man müsste gegen den Verfassungsauftrag aktiv werden. Vorläufig gilt es jedoch, die Verfassungsgrundlage zu respektieren.

Zusammenfassend bitte ich Sie im Namen der grossmehrheitlichen CVP-Fraktion, auf die Vorlage einzutreten und den Nichteintretens- und den Rückweisungsantrag abzulehnen. Der Antrag der SP-Fraktion, den Finanzierungsbetrag zu erhöhen, ist verlockend, muss aber wegen der angespannten Finanzlage des Bundes abgelehnt werden. Der Sparantrag der FDP-Fraktion ist eigentlich auch sympathisch, aber wenn wir jetzt mit der Finanzierung so weit zurückgehen, verfehlt die Vorlage einen minimalen Wirkungsgrad der Bundeshilfe. Der Mittelweg der Botschaft ist der richtige Weg, den wir unterstützen werden, und ich bitte Sie, dies auch zu tun.