Glättli Balthasar · Nationalrat · 2022-12-13
Glättli Balthasar · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2022-12-13
Wortprotokoll
Zuerst: Die grüne Fraktion unterstützt die Minderheit Bertschy. Deren Antrag wurde begründet. Ich muss dem nichts hinzufügen.
Ich möchte jetzt zu den anderen Minderheiten Stellung nehmen. Die Minderheitsanträge Amaudruz wurden vermutlich nicht begründet, weil Frau Amaudruz als Sprecherin der Kommission tätig ist. Zum ersten Minderheitsantrag Amaudruz zu Artikel 73 Absatz 1: Da müssen wir wirklich eine saubere Gesetzgebung machen. Wenn wir schon eine Ausnahme vom Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit machen - was an und für sich, meine ich, ohne eine Verfassungsgrundlage nicht möglich ist -, dann muss diese spezifisch sein. Wir müssen genau bezeichnen, wer unter dieses besondere Steuerdumping-Wahlregime fallen kann und wer nicht.
Wenn wir eine Bestimmung zur Tonnagesteuer auf Seeschiffe beschliessen, die, wie das Frau Amaudruz beantragt, die Formulierung "insbesondere zu folgenden Zwecken" beinhaltet, bedeutet das, dass auch irgendwelche anderen Zwecke, die der Bundesrat oder die Bundesrätin dann noch in der Verordnung vorsieht, möglich sind. Wir erweitern damit den [PAGE 2307] Umfang einer an und für sich schon problematischen Steuerbevorzugung auf eine unbekannte Art und Menge von Fällen. Das entspricht keiner sauberen Gesetzgebung.
Noch zum Antrag der Minderheit Amaudruz zu Artikel 73 Absatz 1 Buchstabe f: Wenn Sie jetzt nicht nur die Errichtung und den Unterhalt von Offshore-Bauwerken, sondern auch in diesem Kontext erbrachte Dienstleistungen dieser Sonderbesteuerungsmöglichkeit unterstellen, dann weiten Sie den Geltungsbereich dieses Gesetzes nochmals massiv aus.
Das Gleiche gilt dann am Schluss auch für den Minderheitsantrag Amaudruz zu Absatz 3 Buchstabe c. Gemäss dem Entwurf des Bundesrates soll der Gewinn aus Nebentätigkeiten an Bord - Nebentätigkeiten an Bord! - in einem bestimmten Umfang auch der Sonderdumpingbesteuerung unterstellt werden können. Ich muss Ihnen sagen: Was eine Nebentätigkeit an Bord am Schluss mit der Tonnage der Container zu tun hat, erschliesst sich mir auch mit grösserer Fantasie nicht. Aber wie auch immer, als Genferin - MSC ist natürlich dort basiert - liegt es Frau Amaudruz nahe, die Bestimmung nochmals auszuweiten. Gemäss ihrem Antrag soll der Gewinn aus irgendwelchen Nebentätigkeiten - nicht nur an Bord, z. B. Shipping and Handling -, die mit dem Schiff im Zusammenhang stehen, auch der Tonnagesteuer unterstellt werden können.
Man kann natürlich sagen: Es ist schon im Grundsatz so falsch, dass es nicht mehr schlimmer werden kann. Bitte, wenn Sie es machen, machen Sie es einigermassen klar und präzise. Eine Steuerdumping-Gesetzgebung nach dem Motto "Wer hat noch nicht, wer will noch mal?" entspricht jetzt wirklich nicht dem Niveau dieses Parlamentes.