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Gugger Niklaus-Samuel · Nationalrat · 2022-12-14

Gugger Niklaus-Samuel · Nationalrat · Zürich · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-12-14

Wortprotokoll

Die vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund eingereichte Volksinitiative "für ein besseres Leben im Alter" verlangt einen Zuschlag in der Höhe einer 13. Auszahlung der monatlichen Altersrente für alle Bezügerinnen und Bezüger.

Die AHV ist der bedeutendste Pfeiler der Alters- und Hinterlassenenvorsorge in der Schweiz und für die angemessene Sicherung des Existenzbedarfs im Alter von fundamentaler Bedeutung. Ein Schwerpunktanliegen der EVP besteht darin, allen Menschen in der Schweiz ein Altern in Würde und damit einhergehend die wirtschaftliche Existenz zu garantieren. Dazu gehört selbstverständlich auch eine ausreichende Rente, die Altersarmut verhindert. Gleichzeitig setzen wir uns für eine nachhaltige Finanzierung der AHV ein, damit auch unsere Kinder und Grosskinder noch davon profitieren können.

Laut einer jüngst veröffentlichten Studie von Pro Senectute leben in der Schweiz aktuell knapp 300[NB]000 Menschen über 65 Jahre an oder gar unter der Armutsgrenze. Vor diesem Hintergrund haben wir Verständnis für das Anliegen der Initiantinnen und Initianten. Das Anliegen der Initiative ist also nachvollziehbar und verständlich. Das Giesskannenprinzip ist jedoch klar der falsche Weg. Es leuchtet nicht ein, weshalb Rentnerinnen und Rentner aus hohen Einkommensklassen ebenfalls in den Genuss einer 13. AHV-Rente kommen sollen. Wenn wir Altersarmut effektiv bekämpfen wollen,[NB]müssen[NB]wir[NB]die Gelder bedarfsgerecht und gezielt einsetzen.

Das Volk hat soeben eine umfassende AHV-Reform verabschiedet, um die AHV finanziell zu stabilisieren. Es wäre weder sinnvoll noch zu rechtfertigen, der AHV jährlich mehrere Milliarden Franken Zusatzkosten aufzubürden, und dies notabene nicht einmal bedarfsgerecht. Diese Initiative würde die langfristigen Finanzierungsprobleme der AHV massiv verschärfen. Im gleichen Zug verlangt der Initiativtext, dass die zusätzliche Rente weder zu einer Reduktion der Ergänzungsleistungen noch zu einem Verlust des Anspruchs auf diese Leistungen führen dürfe. Dies widerspricht in unseren Augen jedoch dem Grundprinzip der Bedarfsorientierung bei den Ergänzungsleistungen.

Wir müssen die Altersvorsorge von Menschen mit kleineren Einkommen gezielt verbessern. Das machen wir einerseits mit der Überarbeitung der zweiten Säule. Andererseits müssen aus Sicht der EVP die bestehenden Ergänzungsleistungen der Kantone überprüft und, wo tatsächlicher Bedarf besteht, auch erhöht werden, denn - noch einmal - Altersarmut ist in unserem Land ein reales Problem; sie ist aber leider nach wie vor ein Tabuthema. Umso wichtiger ist es deshalb, in diesem Zusammenhang dem Bezug von Ergänzungsleistungen das entwürdigende Stigma zu nehmen, das heute vielfach noch darauf lastet.

Ich komme zum Fazit: Die EVP folgt den Empfehlungen des Bundesrates sowie der zuständigen Nationalratskommission und empfiehlt die Initiative für eine 13. AHV-Rente zur Ablehnung.

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