Zopfi Mathias · Ständerat · 2022-12-14
Zopfi Mathias · Ständerat · Glarus · Grüne Fraktion · 2022-12-14
Wortprotokoll
Mit dieser Motion verlangt Nationalrat Dobler, dass auf dem Stimmzettel auf einen indirekten Gegenentwurf der Bundesversammlung hingewiesen wird, wenn ein solcher vorliegt. Der Nationalrat hat die Motion am 7. Juni 2022 sozusagen "una contra omnibus, omnes contra una", also mit 182 zu 1 Stimmen, angenommen.
Dieses klare Resultat weist darauf hin, dass das Anliegen der Motion auf den ersten Blick nachvollziehbar und sympathisch erscheint. Für Ihre Kommission ist aber klar, dass ein zweiter Blick genügt, um festzustellen, dass die Motion nicht unterstützungswürdig ist. Die Kommission ist der Ansicht, dass die mündigen Bürgerinnen und Bürger in unserer Demokratie in der Lage sein sollten und auch in der Lage sind, eine Vorlage zu studieren und sich im Abstimmungsbüchlein, das notabene übersichtlich und verständlich ist, zu informieren. Auch indirekte Gegenvorschläge können sehr komplex sein. Der reine Hinweis auf dem Stimmzettel wird unmöglich reichen, damit die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger auch den Entscheid darüber fällen können, ob sie ihn unterstützen oder nicht. Die schwierigste Frage ist doch, was denn der Gegenentwurf ist, und nicht einfach, ob es einen gibt.
Die Unterscheidung zum direkten Gegenentwurf ist dabei wichtig, denn dort muss zwingend abgestimmt werden, weil es um eine Verfassungsbestimmung geht, die der Initiative gegenübergestellt wird. Es handelt sich dabei also nicht um einen Hinweis auf dem Abstimmungszettel, sondern um die Abstimmungsfrage selbst. Beim indirekten Gegenentwurf ist das demgegenüber nicht der Fall. Seine Existenz ist sozusagen ein politisches Argument, und Argumente gehören nicht auf den Stimmzettel, sondern ins Abstimmungsbüchlein.
Der Vorschlag fördert die freie Willensbildung des Bürgers oder der Bürgerin nicht, er gefährdet sie.
Auch rein praktisch ist der Hinweis auf indirekte Gegenvorschläge problematisch. Der Abstimmungszettel, der heute knapp und sachlich gehalten ist und ausser den Abstimmungsfragen nichts anderes enthält, würde mit den zusätzlichen Hinweisen überladen und unübersichtlich. Darunter würde genau das leiden, was der Motionär will, nämlich Transparenz.
Zuletzt sei erwähnt, dass indirekte Gegenvorschläge gemäss Praxis der Bundeskanzlei im nun mehrfach erwähnten Abstimmungsbüchlein ein starkes Gewicht haben und damit die Transparenzanforderungen vollständig, für den mündigen Bürger und die mündige Bürgerin nachvollziehbar und ohne Verwirrung zu stiften, erfüllt sind.
Somit ist die Kommission zum klaren Fazit gekommen, dass man sich hier der einzigen Nationalrätin, die dagegen gestimmt hat, Frau Kollegin Greta Gysin, anschliessen sollte. Mit 9 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung empfiehlt die Kommission also Ablehnung der Motion. Ein Minderheitsantrag wurde nicht eingereicht, weshalb ich Sie im Namen der Kommission ersuche, die Motion ebenfalls abzulehnen.