Stöckli Hans · Ständerat · 2022-12-14
Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2022-12-14
Wortprotokoll
Das Thema, das uns hier beschäftigt, haben wir schon mehrmals diskutiert. Im Jahr 2017 wurden sowohl im Nationalrat wie auch im Ständerat entsprechende Motionen angenommen, welche verlangten, dass man die Gerichtsgebühren entsprechend erhöhe. Leider ist uns dann ein Fehler passiert, indem wir im Rahmen der Revision des Bundesgesetzes über das Bundesgericht diese Vorstösse abgeschrieben haben.
So haben die GPK nach Rücksprache mit den Bundesgerichten entschieden, dieses Thema nochmals aufs Tapet zu bringen. Ich danke dem Bundesrat, dass er auch dieses Mal bereit war, die Motion zur Annahme zu beantragen. Ich kann noch sagen, dass uns dieses Mal der Nationalrat zuvorgekommen ist, indem er bereits am 5. Dezember mit 130 zu 48 Stimmen bei 6 Enthaltungen eine gleichlautende Motion angenommen hat. Es geht darum, dass wir die Obergrenze bei den Gerichtsgebühren entsprechend erhöhen. Diese sind heute in Ausnahmefällen, bei grossen Streitwerten, einfach in keinem richtigen Verhältnis. Ich verzichte darauf, im Detail auf die Problematik einzugehen. Wir haben das bei der Begründung der Motion bereits gemacht.
Ich ersuche Sie, diesem Vorstoss zuzustimmen.