Ettlin Erich · Ständerat · 2022-12-14
Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-12-14
Wortprotokoll
Wir haben in dieser Vorlage noch eine Differenz. Mit dieser Differenz sind wir in die Einigungskonferenz gegangen.
Vielleicht zur Erinnerung: In Artikel 19b Absatz 1 Buchstabe e KVAG und Artikel 31a Absatz 1 Buchstabe e VAG, das sind zwei gleichlautende Bestimmungen, gab es eine Differenz. Der Nationalrat wollte hier eine Zusatzbestimmung einfügen, die zwischen Externen und Internen unterscheidet. Externe Vermittler würden der Branchenvereinbarung und den Vorgaben unterliegen, während interne Angestellte der Versicherungen nicht unter die Einschränkung bei der Entschädigung fallen und in diesem Bereich nicht der Branchenvereinbarung bzw. dem Gesetz unterliegen würden. Das betrifft nur die Einschränkung bei der Entschädigung. Bei der Ausbildung usw. wären die Internen und die Externen gleichgestellt.
Der Nationalrat hat diese Anpassung am 8. Dezember mit 116 zu 67 Stimmen eingefügt. Gleichzeitig ist er dem Ständerat bei der Ausbildung entgegengekommen. Unser Rat hat am 12. Dezember mit 21 zu 20 Stimmen bei 1 Enthaltung an der Nichtunterscheidung festgehalten. Er möchte also keine Unterscheidung machen. Mit dieser Differenz sind wir, wie gesagt, in die Einigungskonferenz gegangen.
In der Einigungskonferenz wurde für die Lösung des Nationalrates geltend gemacht, dass man eigentlich dem Ständerat schon zu 50 Prozent entgegengekommen sei, weil man die Internen und die Externen bei der Ausbildung gleichstellt. Zudem sei man mit der Änderung von Buchstabe e in beiden Artikeln dem Ständerat noch einen Schritt entgegengekommen. Dagegen wurde geäussert, dass es um die Frage gehe, inwiefern für die Prämienzahlerinnen und -zahler interne und externe Vermittler zu unterscheiden seien. Bei Telefonanrufen und Versuchen, ihnen Produkte zu verkaufen, sei kein Unterschied erkennbar. Der Kompromiss sei noch komplizierter, nicht nachvollziehbar und auch gesetzestechnisch problematisch. Das waren die Argumente in der Einigungskonferenz.
Wir haben zuerst über diese Differenz abgestimmt. Mit 14 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung wurde der Fassung des Ständerates zugestimmt. Das heisst, es gibt dort keine Differenz mehr.
Die Einigungskonferenz schlägt Ihnen mit 11 zu 0 Stimmen bei 15 Enthaltungen vor, ihrem Antrag zuzustimmen, keinen Unterschied mehr zu machen und dem Ständerat zu folgen. Im Namen der Einigungskonferenz empfehle ich Ihnen, diesem Antrag zuzustimmen.
Zu Ihrer Information: Der Nationalrat hat sich heute Morgen mit 114 zu 57 Stimmen bei 10 Enthaltungen für den Antrag der Einigungskonferenz ausgesprochen. Dieser macht, wie gesagt, keine Unterscheidung mehr zwischen internen und externen Vermittlern. Das entspricht der Fassung des Ständerates.